Nebenkostenpositionen – was ist umlagefähig?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert 17 Kostenarten, die Vermieter auf Mieter umlegen dürfen – von Heizung und Wasser über Hausmeister und Versicherungen bis zu Aufzug und Straßenreinigung. Positionen, die nicht in der BetrKV aufgeführt sind, wie etwa Verwaltungskosten oder Instandhaltungsrücklagen, sind grundsätzlich nicht umlagefähig.

Diese Übersicht erklärt jede einzelne Nebenkostenposition, zeigt typische Streitfälle und hilft dabei, zulässige von unzulässigen Kosten in Ihrer Abrechnung zu unterscheiden.

Überblick: Welche Nebenkosten sind umlagefähig?

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