Hausreinigung als Nebenkosten – umlagefähig?
Kurzantwort
Ja. Regelmäßige Reinigung von Treppenhaus, Flur und anderen Gemeinschaftsflächen ist nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, wenn Leistungen klar und turnusmäßig sind. Einmalige Sonderreinigung nach Schaden oder Reinigung ausschließlich vermieterprivater Flächen nicht. Intervalle und Reinigungsbereich sollten aus den Belegen hervorgehen.
Erklärung
Die Reinigung von Treppenhäusern, Fluren und anderen Gemeinschaftsbereichen ist nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig. Die abgerechneten Leistungen sollten klar definiert sein: Was wird gereinigt, wie oft, zu welchem Preis? Nicht umlagefähig ist die Reinigung von Flächen, die ausschließlich dem Vermieter oder einzelnen Mietern vorbehalten sind.
Auch einmalige Sonderreinigungen nach Bauarbeiten oder Schadensereignissen sind keine laufenden Betriebskosten und dürfen nicht umgelegt werden.
Mieter, denen Leistungsnachweise oder ein Reinigungsplan fehlen, können diese beim Vermieter anfordern. Liegen keine konkreten Nachweise über erbrachte Leistungen vor, ist das ein Anhaltspunkt für eine schriftliche Nachfrage.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 9 BetrKV
Typisches Praxisbeispiel
Nach einem Wasserschaden lässt der Vermieter das Treppenhaus grundreinigen. Diese Maßnahme ist Folge eines Instandhaltungsereignisses und darf nicht auf Mieter umgelegt werden – auch wenn sie vom regulären Reinigungsdienstleister durchgeführt wurde und auf derselben Jahresrechnung erscheint.
Typische Fehler
Grundreinigungen nach Schadensereignissen erscheinen als laufende Betriebskosten. Reinigungskosten für private Flächen des Vermieters fließen in die Abrechnung ein. Leistungsnachweise fehlen oder sind zu pauschal.
Was Mieter tun können
Nach dem Reinigungsplan und den Rechnungen des Dienstleisters fragen. Liegt kein Reinigungsplan vor oder fehlen Leistungsnachweise, ist das ein konkreter Ansatzpunkt für Einwände.
Häufige Frage
Ist eine Sonderreinigung nach Schaden umlagefähig?
In der Regel nein. Sonderreinigungen sind meist Instandhaltung und keine laufenden Betriebskosten.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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