Heizkosten und Warmwasser – Abrechnung prüfen
Heiz- und Warmwasserkosten machen in der Regel 40–50 % der gesamten Nebenkosten aus und sind damit der mit Abstand größte Posten in der Abrechnung. Gleichzeitig ist die Heizkostenabrechnung besonders komplex: Die Heizkostenverordnung schreibt eine Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten vor (meist 30/70 oder 50/50), seit 2023 gilt zusätzlich die CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter.
Diese Übersicht erklärt, wie Heiz- und Warmwasserkosten korrekt berechnet werden, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und worauf Mieter bei der Prüfung besonders achten sollten.
Grundlagen und gesetzliche Regeln
- Heizkosten als Nebenkosten – umlagefähig?
- Warmwasserkosten als Nebenkosten – umlagefähig?
- Heizkostenverteilung – was sagt das Gesetz?
- Verbrauchsabhängige Abrechnung – Pflicht?
- Heizkosten kürzen um 15 % – wann möglich?
- CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter
- Heizkosten – mindestens 50 % nach Verbrauch?
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