Mietkaution-Zinsrechner
Zur Berechnung geben Sie Kautionsbetrag, Einzugs- und Auszugsdatum ein. Als Grundlage dient die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank.
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Gut zu wissen: Mietkaution & Zinsen
Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Ja. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen – zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Wie hoch sind die Zinsen?
Die Zinsen orientieren sich am sogenannten Spareckzins der Deutschen Bundesbank. In den Niedrigzinsjahren (ca. 2012–2022) lagen sie nahe Null. Seit 2023 sind die Sätze wieder leicht gestiegen, bleiben aber im Bereich unter 1 % p. a.
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Nach Mietende hat der Vermieter eine angemessene Prüffrist – in der Regel drei bis sechs Monate. Danach muss die Kaution inklusive Zinsen zurückgezahlt werden, abzüglich berechtigter Gegenansprüche (z. B. ausstehende Nebenkosten oder Schäden). Die genauen Rückzahlungsfristen hängen davon ab, ob noch offene Ansprüche bestehen.
Vermieter behält Kaution ein?
Ob der Einbehalt berechtigt ist, hängt vom Grund und der Höhe ab. Der Kaution-Einbehalt-Checker zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob der Abzug plausibel ist.
Dieser Rechner dient zur Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Zinssätze basieren auf der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank (Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist). Die tatsächliche Verzinsung kann je nach Bank abweichen.
