Redaktion MietKlar · Geprüft am 14. Mai 2026
Kaution – wann muss sie zurückgezahlt werden?
Kurzantwort
Die Gerichte gehen von drei bis sechs Monaten nach Mietende als angemessene Prüfungsfrist aus. Eine feste gesetzliche Frist existiert nicht – je klarer die Lage, desto kürzer muss die Rückzahlung erfolgen. Für offene Nebenkostenabrechnungen darf der Vermieter einen verhältnismäßigen Teilbetrag einbehalten, den Rest muss er innerhalb der Prüfungsfrist überweisen.
Erklärung
Die Kaution ist nach § 551 Abs. 3 BGB verzinslich anzulegen. Nach Mietende steht dem Vermieter eine Prüfungsfrist zu, um offene Ansprüche zu klären – Schäden, ausstehende Mieten oder Nebenkostennachforderungen. Drei Monate gelten als Regelfall; steht die letzte Nebenkostenabrechnung noch aus, akzeptieren Gerichte bis zu sechs Monate. Je eindeutiger die Lage (keine Schäden, kein Streit), desto kürzer muss die Rückzahlung erfolgen. Für den zurückgehaltenen Teil bei offenen Nebenkosten gilt: Der Betrag muss sich an den bisherigen Vorauszahlungen orientieren, nicht an der vollen Kautionshöhe. Wann und unter welchen Bedingungen der Vermieter die Kaution für Nebenkosten einbehalten darf, richtet sich nach der konkreten Forderungshöhe. Wie Nebenkosten-Guthaben nach Auszug verrechnet werden, hängt vom Zeitpunkt der Abrechnung ab.
Was Mieter tun können
- Fordern Sie die Kaution nach Übergabe der Wohnung schriftlich zurück und setzen Sie eine Frist von vier bis sechs Wochen. Diese Frist in Ihrem Schreiben ist kürzer als die gerichtliche Orientierung von 3–6 Monaten, erzeugt aber Handlungsdruck.
- Prüfen Sie, ob der Vermieter einen teilweisen Einbehalt für ausstehende Nebenkosten begründet. Der zurückgehaltene Betrag muss sich an den bisherigen Vorauszahlungen orientieren.
- Reagiert der Vermieter nach sechs Monaten nicht, können Sie über einen Mahnbescheid oder den Mieterverein die Rückzahlung durchsetzen.
- Zinsen auf die Kaution stehen Ihnen in der Regel zu – prüfen Sie, ob der Vermieter die Kaution verzinslich angelegt hat.
Fazit
Wer die Rückzahlung frühzeitig schriftlich einfordert und eine konkrete Frist setzt, verkürzt den Prozess erheblich. Ob der Vermieter die Kaution für eine Nachzahlung einbehalten darf, lässt sich am besten anhand der letzten Abrechnung einschätzen.
Wenn der Vermieter wegen angeblicher Schäden ein Inkassounternehmen einschaltet, erfahren Sie im InkassoKlar-Ratgeber, wie Sie die Forderung prüfen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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