Redaktion MietKlar · Geprüft am 12. März 2026
Nebenkosten nach Auszug – wann kommt Guthaben?
Kurzantwort
Nach dem Auszug muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen. Ein Guthaben wird mit Zugang der Abrechnung fällig und muss innerhalb von etwa 30 Tagen ausgezahlt werden. Verpasst der Vermieter die Zwölf-Monats-Frist, darf er keine Nachforderung mehr stellen – ein Guthaben steht dem Mieter aber weiterhin zu.
Erklärung
Das Mietverhältnis endet mit dem Auszug, der Anspruch auf eine korrekte Abrechnung bleibt jedoch bestehen. Wichtig: Der Abrechnungszeitraum läuft meist bis zum 31. Dezember, nicht bis zum Auszugsdatum. Wer im August auszieht, bekommt die Abrechnung für das gesamte Jahr – anteilig für die Monate der Mietzeit. Die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten beginnt erst am Ende des Abrechnungszeitraums, nicht am Auszugstag. Guthaben und Kautionsrückzahlung sind getrennte Ansprüche: Der Vermieter darf die Kaution für erwartete Nachzahlungen bis zu sechs Monate einbehalten, das Guthaben aus einer vorliegenden Abrechnung aber nicht.
Was Mieter tun können
- Neue Adresse dem Vermieter schriftlich mitteilen, damit die Abrechnung zugestellt werden kann. Ohne Zugang beginnt die Einwendungsfrist nicht.
- Frist notieren: Abrechnungszeitraum + 12 Monate = Deadline. Beispiel: Abrechnungsjahr 2025 → Abrechnung muss bis 31.12.2026 vorliegen.
- Kommt keine Abrechnung innerhalb der Frist, den Vermieter schriftlich zur Erstellung auffordern und darauf hinweisen, dass Nachforderungen nach Fristablauf ausgeschlossen sind.
- Guthaben schriftlich einfordern, falls die Abrechnung vorliegt, aber nicht ausgezahlt wird. Nach 30 Tagen mahnen; danach gelten Verzugszinsen.
Fazit
Auch nach dem Auszug bleibt der Anspruch auf Abrechnung und Guthaben bestehen. Wer die Fristen kennt und die neue Adresse mitteilt, sichert seine Rechte.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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