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Einwendungsfrist – ab wann läuft sie?

Kurzantwort

Die zwölfmonatige Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB beginnt mit dem Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter. Entscheidend ist nicht das Datum auf der Abrechnung oder der Versand, sondern der Tag, an dem das Schreiben tatsächlich im Briefkasten oder Postfach des Mieters eingeht. Ab diesem Zeitpunkt haben Mieter genau zwölf Monate, um Einwendungen zu erheben.

Erklärung

Der Startpunkt der Einwendungsfrist richtet sich nach den allgemeinen Zugangsregeln des BGB. Ein Brief gilt als zugegangen, wenn er so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist – bei Briefen also typischerweise beim Einwurf in den Briefkasten. Ein Brief, der samstags eingeworfen wird, gilt nach überwiegender Rechtsprechung erst am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Zustellung per E-Mail beginnt die Frist, sobald die E-Mail im Postfach abrufbar ist. Im Streitfall muss der Vermieter den Zugang nachweisen, was den Artikel Zugang der Abrechnung – wer beweist was? praxisrelevant macht. Mieter sollten den Zugangstag dokumentieren, da er den Fristlauf bestimmt.

Rechtsgrundlage

§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB; § 130 Abs. 1 BGB (Zugang von Willenserklärungen)

Typisches Praxisbeispiel

Eine Nebenkostenabrechnung wird am 15. März versandt und landet am 18. März im Briefkasten des Mieters. Die Einwendungsfrist läuft bis zum 18. März des Folgejahres. Trägt die Abrechnung als Datum den 10. März, ist das für den Fristbeginn unerheblich – maßgeblich ist allein der 18. März als Zugangsdatum.

Typische Fehler

Mieter orientieren sich oft am Datum auf der Abrechnung statt am tatsächlichen Zugang. Das kann dazu führen, dass sie sich mehr Zeit lassen, als ihnen tatsächlich bleibt – oder umgekehrt vorschnell handeln, obwohl die Frist noch läuft. Manche Vermieter behaupten, die Frist beginne mit dem Versanddatum; das ist rechtlich nicht korrekt.

Was Mieter tun können

Notieren Sie das exakte Zugangsdatum auf dem Umschlag oder in einer Notiz. Rechnen Sie von diesem Datum zwölf Monate nach vorne, um den letzten Tag für Einwendungen zu ermitteln. Bei Unsicherheit über den Zugang hilft ein Blick auf den Poststempel oder eine Nachfrage bei der Hausverwaltung, wann die Abrechnung versandt wurde.

Häufige Frage

Verlängert sich die Frist, wenn ich im Urlaub war?

Nein. Der Zugang richtet sich nach dem Einwurf in den Briefkasten, nicht nach der tatsächlichen Kenntnisnahme. Auch eine urlaubsbedingte Abwesenheit verlängert die Einwendungsfrist nicht.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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