Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026
Abrechnung nachgesendet – welche Frist?
Kurzantwort
Wird die Nebenkostenabrechnung an eine alte Adresse geschickt und erst nachgesendet, zählt der tatsächliche Zugang beim Mieter. Die zwölfmonatige Einwendungsfrist beginnt erst ab diesem Zeitpunkt. Die Abrechnungsfrist des Vermieters läuft davon unabhängig weiter.
Erklärung
Mieter sind verpflichtet, dem Vermieter eine aktuelle Zustelladresse mitzuteilen. Unterbleibt das, geht die Abrechnung an die letzte bekannte Adresse. Der Zugang gilt trotzdem erst, wenn die Abrechnung den Mieter tatsächlich erreicht – per Nachsendung, persönlicher Abholung oder auf anderem Weg. Für die Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB ist ausschließlich der tatsächliche Zugangszeitpunkt maßgeblich. Für den Vermieter kann eine fehlende Adressänderung unter bestimmten Voraussetzungen ein Entlastungsgrund im Sinne des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB sein: Hat er die Abrechnung fristgerecht an die ihm zuletzt bekannte Adresse geschickt und hat der Mieter seine Mitteilungspflicht verletzt, kann der Vermieter unter Umständen auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist noch nachfordern. Ob diese Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab. Wann die Abrechnungsfrist im Detail greift, beschreibt der Artikel Nebenkostenabrechnung zu spät – was gilt bei der 12-Monats-Frist?.
Was Mieter tun können
- Teilen Sie Ihrem Vermieter jede Adressänderung umgehend schriftlich mit – idealerweise per E-Mail oder Einschreiben, damit Sie den Nachweis haben.
- Richten Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag ein, um keine Fristen zu versäumen.
- Notieren Sie das Datum, an dem die nachgesendete Abrechnung tatsächlich bei Ihnen eingeht, und bewahren Sie den Umschlag auf.
- Beachten Sie: Die Einwendungsfrist läuft erst ab dem tatsächlichen Zugang – Sie haben also ab diesem Zeitpunkt zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben.
Fazit
Bei Nachsendung zählt der tatsächliche Zugang, nicht der Versand. Mieter sollten Adressänderungen immer umgehend mitteilen, um Nachteile zu vermeiden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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