Indexmiete-Rechner
Zur Berechnung wählen Sie für beide Zeitpunkte Monat und Jahr und geben Sie Ihre aktuelle Nettokaltmiete ein. Als Grundlage dient der Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020 = 100).
Gut zu wissen: Indexmiete
Welcher Index gilt?
Indexmietverträge koppeln die Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (2020=100). Andere Indizes sind unwirksam (§ 557b Abs. 1 BGB).
Wie oft und wie muss erhöht werden?
Höchstens einmal in 12 Monaten – in Textform (Brief oder E-Mail), wirksam frühestens ab dem übernächsten Monat nach Zugang (§ 557b Abs. 3 BGB).
Gilt das auch für Nebenkosten?
Die Indexanpassung betrifft nur die Kaltmiete. Indexmiete und Nebenkosten sind getrennt: Betriebskostenvorauszahlungen werden jährlich über die Abrechnung angepasst (§ 560 BGB).
VPI-Daten: Statistisches Bundesamt – Verbraucherpreisindex für Deutschland (2020=100), Stand April 2026. Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Abweichungen im Mietvertrag oder Sonderregeln im Mieterhöhungsschreiben bleiben vorbehalten.
Parallel: Nebenkostenabrechnung prüfen?
MietKlar prüft jede Position Ihrer Abrechnung – mit konkreten nächsten Schritten.
