Mietminderung-Rechner
Zur Berechnung wählen Sie Art und Schwere des Mangels und geben Sie Ihre Bruttowarmmiete ein. Als Grundlage dienen typische Richtwerte aus der Rechtsprechung.
Gut zu wissen: Mietminderung
Wovon wird gerechnet?
Grundlage ist die Bruttowarmmiete – also Kaltmiete plus Nebenkosten-Vorauszahlung, nicht nur die Kaltmiete (BGH, Az. XII ZR 225/03).
Was beeinflusst die Höhe?
Art, Schwere und Dauer des Mangels – und ob die Wohnung noch normal nutzbar ist. Bei Heizung und Warmwasser ist die Heizperiode (Okt–Mrz) im Mangel-Dropdown bereits berücksichtigt. Die Richtwerte im Rechner decken typische Fälle ab; Gerichte können im Einzelfall abweichen.
Brauche ich eine Mängelanzeige?
Voraussetzung ist in der Regel eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter. Mehr dazu in der Anleitung zur Mietminderung.
Was gilt bei mehreren Mängeln?
Prozentsätze lassen sich nicht einfach addieren. Gerichte bewerten die Gesamtbeeinträchtigung der Wohnung. Bei Unsicherheit lieber einen konservativen Wert wählen oder den Mieterverein fragen.
Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die angegebenen Prozentsätze sind Richtwerte aus typischer Rechtsprechung – im Streitfall entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Parallel: Nebenkostenabrechnung prüfen?
MietKlar prüft jede Position Ihrer Abrechnung – mit konkreten nächsten Schritten.
