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Was wird geprüft?

Kostenpositionen verständlich erklärt

  • Umlagefähige Betriebskosten gemäß BetrKV – strukturiert aufgeschlüsselt
  • Typische Streitposten wie Hausmeister, Wartung, Versicherungen, Aufzug
  • Hinweise auf mögliche nicht umlagefähige Bestandteile (z. B. Reparatur-/Instandsetzungsanteile)

Formale Prüfung (Fristen & Plausibilität)

  • Prüfung auf Basis der gesetzlichen Fristen (§556 BGB)
  • Check der Abrechnungsfrist / 12-Monats-Regel
  • Plausibilitätsprüfung des Abrechnungszeitraums & Zugangs

Ergebnisbericht

  • Einstufung jeder Position nach einer klaren Skala
  • Hinweise auf typischerweise prüfungsrelevante Posten
  • Erste Orientierung: Welche Positionen könnten Sparpotenzial haben?
  • Konkrete Hinweise für mögliche Rückfragen – inklusive passender Schreibenvorlage

So hilft MietKlar konkret

MietKlar analysiert Ihre Nebenkostenabrechnung und ordnet jede Kostenposition nach einer klaren 5-Stufen-Skala ein:

Grundsteuer130,88 €
Unauffällig

Begründung: Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach BetrKV §2 und wird in der Praxis regelmäßig ohne Beanstandung umgelegt.

Empfehlung: Kein Handlungsbedarf erforderlich.

Schädlingsbekämpfung5,80 €
Quick-Check

Begründung: Grundsätzlich umlagefähig als Teil der Gebäudereinigung, aber nur bei wiederkehrenden, vorbeugenden Maßnahmen. Einmalige akute Einsätze bei Befall sind nicht umlagefähig.

Empfehlung: Kurz prüfen, ob es sich um wiederkehrende Maßnahmen handelt.

Hausmeisterkosten90,70 €
Prüfbedarf

Begründung: Oft sind Verwaltungstätigkeiten oder Reparaturen enthalten, die nicht umlagefähig sind. Wichtig: Keine Doppelkosten – wenn Hausmeister bereits Reinigung übernimmt, darf keine separate Reinigungspauschale berechnet werden.

Empfehlung: Detaillierte Aufschlüsselung der Hausmeistertätigkeiten beim Vermieter anfordern.

Wartung HKLS215,04 €
Erhöhter Prüfbedarf

Begründung: Sammelbegriffe wie "Wartung HKLS allgemein" enthalten in der Praxis häufig nicht umlagefähige Reparaturen oder Ersatzteile. Reparaturkosten dürfen nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden.

Empfehlung: Detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Wartungsleistungen anfordern.

Hausverwaltung48,20 €
Nicht umlagefähig

Begründung: Verwaltungskosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten nach BetrKV. Aufwendungen für Mietverwaltung, Buchhaltung, Vertragsabwicklung oder Rechtsberatung sind Teil der Vermögensverwaltung des Vermieters und dürfen in der Regel nicht auf Mieter umgelegt werden.

Empfehlung: Schriftliche Erläuterung dieser Position fordern und ggf. Korrektur der Abrechnung verlangen.

Sie erhalten außerdem:

  • Geschätztes Sparpotenzial (Summe aller besonders prüfungsrelevanten Positionen)
  • Priorisierte Liste: Welche Positionen Sie zuerst prüfen sollten
  • Schreibenvorlage für die Anforderung von Unterlagen
  • Einschätzung der formalen Prüfung (Abrechnungsfrist, 12-Monats-Regel)

Nach der Analyse: So gehen Sie vor

Die Vollanalyse enthält einen strukturierten Aktionsplan mit konkreten nächsten Schritten:

1. Gezielte Unterlagen anfordern

Sie erhalten eine priorisierte Liste der prüfungsrelevanten Positionen sowie ein Musterschreiben zur Anforderung von Leistungsverzeichnissen.

2. Antwort des Vermieters einordnen

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten: Sind Reparaturen enthalten? Fehlen Belege? Ist die Aufschlüsselung plausibel?

3. Aufwand realistisch bewerten

Wir helfen Ihnen einzuschätzen, wann sich weitere Schritte lohnen (Mieterverein, Anwalt) und wann der Aufwand zu hoch wäre.

Im Ergebnis der Vollanalyse finden Sie:

  • Konkrete Liste der zu prüfenden Positionen mit Beträgen
  • Schreibenvorlage für die direkte Anfrage beim Vermieter
  • Zeitplan: Was Sie wann tun sollten
  • Hinweise zur 12-Monats-Frist für Einwendungen

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