Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026
Guthaben nicht ausgezahlt – was tun bei Verzug?
Kurzantwort
Zahlt der Vermieter ein Nebenkosten-Guthaben trotz Fälligkeit und Mahnung nicht aus, befindet er sich in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Mieter Verzugszinsen zu. Zusätzlich kann der Mieter das Guthaben mit künftigen Mietzahlungen verrechnen oder gerichtlich einfordern.
Erklärung
Ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung wird mit Zugang der Abrechnung beim Mieter fällig. Der Vermieter hat eine angemessene Frist zur Auszahlung – üblicherweise rund 30 Tage. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, kann der Mieter den Vermieter mahnen. Spätestens mit Zugang der Mahnung tritt Verzug ein (§ 286 BGB). Ab Verzugseintritt schuldet der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Eine Auszahlung des Guthabens kann der Mieter auch durch Verrechnung mit der Miete selbst herbeiführen – allerdings sollte er dies dem Vermieter vorher ankündigen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Was Mieter tun können
- Setzen Sie dem Vermieter eine Zahlungsfrist von 14 Tagen per Einschreiben oder E-Mail.
- Weisen Sie in der Mahnung darauf hin, dass nach Ablauf der Frist Verzug eintritt und Verzugszinsen anfallen.
- Verrechnen Sie das Guthaben mit der nächsten Mietzahlung, wenn der Vermieter nicht reagiert – kündigen Sie die Verrechnung schriftlich an.
- Bei größeren Beträgen kann ein Mahnbescheid über das Amtsgericht eine sinnvolle nächste Stufe sein.
Fazit
Mieter müssen ein ausstehendes Guthaben nicht hinnehmen. Nach Mahnung stehen ihnen Verzugszinsen zu, und die Verrechnung mit der Miete ist ein wirksames Druckmittel.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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