Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026
Nebenkosten-Guthaben in der Steuererklärung
Ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung kann steuerlich relevant sein – allerdings nicht als eigenständiger Posten, sondern als Teil der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die in der Abrechnung enthalten sind. Dieser Artikel erklärt, wie Nebenkosten steuerlich geltend gemacht werden, welche Rolle das Guthaben dabei spielt und worauf Mieter achten sollten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Guthaben selbst ist kein steuerpflichtiger Ertrag – Es handelt sich um eine Rückzahlung überzahlter Vorauszahlungen und muss nicht als Einnahme angegeben werden.
- Absetzbar sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – jeweils 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 bzw. 1.200 Euro Steuerermäßigung.
- Maßgeblich ist das Steuerjahr des Zugangs der Abrechnung – nicht das Abrechnungsjahr selbst.
- Auch nach Auszug absetzbar – Die absetzbaren Kostenanteile gelten für das Jahr der Zustellung, auch wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist.
- Vermieter um Bescheinigung bitten – Viele Hausverwaltungen schlüsseln die relevanten Beträge gesondert auf oder stellen eine Bescheinigung aus.
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Jetzt kostenlos prüfenÜberblick: Was steuerlich absetzbar ist
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG): z. B. Hausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst
- Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): z. B. Wartung der Heizung, Schornsteinfeger, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
- Nur Arbeitskosten und Fahrtkosten sind absetzbar, nicht Materialkosten
- Die Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen
Wie hängen Guthaben und Steuer zusammen?
Das Guthaben selbst ist kein steuerpflichtiger Ertrag und muss nicht als Einnahme in der Steuererklärung angegeben werden. Es handelt sich lediglich um die Rückzahlung überzahlter Vorauszahlungen.
Steuerlich relevant sind die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen Kostenanteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Diese können Mieter in dem Steuerjahr geltend machen, in dem sie die Abrechnung erhalten haben – nicht im Abrechnungsjahr selbst. Das bedeutet: Eine Abrechnung für 2024, die im Mai 2025 zugestellt wird, wird in der Steuererklärung für 2025 angesetzt.
Welche Kosten aus der Abrechnung sind absetzbar?
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Typische Positionen in der Nebenkostenabrechnung, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten:
- Hausreinigung und Treppenhausreinigung
- Gartenpflege und Grünanlagenpflege
- Winterdienst und Schneeräumung
- Schädlingsbekämpfung
- Hausmeistertätigkeiten (betrieblicher Anteil)
Handwerkerleistungen
- Heizungswartung
- Schornsteinfeger
- Aufzugswartung
- Legionellenprüfung
- Rauchwarnmelderwartung
Nicht absetzbar
- Grundsteuer (keine Dienstleistung)
- Müllabfuhr (öffentliche Gebühr)
- Versicherungen (keine handwerkliche oder haushaltsnahe Leistung)
- Material- und Energiekosten
Was Mieter für die Steuererklärung brauchen
Die Nebenkostenabrechnung selbst reicht als Nachweis, sofern die absetzbaren Kostenanteile erkennbar aufgeschlüsselt sind. Viele Vermieter und Hausverwaltungen weisen die relevanten Beträge inzwischen in einer gesonderten Bescheinigung oder als Anlage zur Abrechnung aus.
Falls die Abrechnung keine Aufschlüsselung enthält, können Mieter den Vermieter schriftlich um eine Bescheinigung der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bitten. Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, tut es aber in der Praxis häufig.
Steuerermäßigungen im Überblick
Die Steuerermäßigung gilt pro Haushalt und Jahr:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro Ermäßigung pro Jahr
- Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Ermäßigung pro Jahr
Diese Beträge werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Auch kleine Beträge aus der Nebenkostenabrechnung können sich über die Jahre summieren. Welche Nebenkosten steuerlich absetzbar sind, beschreibt der entsprechende Grundlagenartikel.
Sonderfall: Guthaben nach Auszug
Erhalten Mieter nach dem Auszug ein Guthaben aus der letzten Nebenkostenabrechnung, können sie die absetzbaren Kostenanteile trotzdem in der Steuererklärung angeben – und zwar für das Jahr, in dem die Abrechnung zugestellt wurde. Die Tatsache, dass das Mietverhältnis bereits beendet ist, ändert daran nichts.
Häufige Fragen
Muss ich das Guthaben als Einnahme angeben?
Nein. Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ist eine Rückzahlung von Vorauszahlungen und keine steuerpflichtige Einnahme.
Kann ich die Nebenkosten auch ohne Bescheinigung des Vermieters absetzen?
Grundsätzlich ja, wenn die Nebenkostenabrechnung die absetzbaren Kosten erkennbar aufschlüsselt. In der Praxis akzeptiert das Finanzamt die Abrechnung als Beleg. Eine separate Bescheinigung erleichtert die Zuordnung, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Was ist, wenn die Abrechnung erst im Folgejahr kommt?
Dann werden die Kosten im Steuerjahr des Zugangs berücksichtigt. Kommt die Abrechnung für 2024 erst 2025, fließen die absetzbaren Beträge in die Steuererklärung 2025 ein.
Lohnt sich das bei kleinen Beträgen?
Oft ja. Selbst wenn in der Nebenkostenabrechnung nur 200 Euro an absetzbaren Arbeitskosten enthalten sind, ergibt das eine Steuerermäßigung von 40 Euro. In Kombination mit weiteren haushaltsnahen Leistungen, die Mieter eventuell selbst beauftragt haben, summieren sich die Beträge.
Fazit
Das Nebenkosten-Guthaben selbst ist steuerlich nicht relevant, aber die in der Abrechnung enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können die Steuerlast senken. Mieter sollten die absetzbaren Kostenanteile jährlich prüfen und gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Vermieter anfordern.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.