MietKlar Logo

← Zurück zur Nebenkosten-Fragen

Stand: Februar 2026
Zuletzt aktualisiert: 7. März 2026

Welche Nebenkosten kann man von der Steuer absetzen?

Kurzantwort

Mieter können bestimmte Kosten aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend machen, vor allem für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Dazu gehören beispielsweise Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst. Absetzbar sind in der Regel nur die Arbeitskosten, nicht das Material.

Erklärung

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Für beide Kategorien gibt es Steuervergünstigungen, die auch Mieter nutzen können – vorausgesetzt, die entsprechenden Leistungen tauchen in der Nebenkostenabrechnung auf.

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen zum Beispiel Reinigungskosten für Treppenhaus oder Außenanlagen, Gartenpflege oder den Winterdienst. Hier lassen sich 20 % der Lohnkosten (nicht des Materials) von der Steuer absetzen, bis zu 4.000 € pro Jahr.

Handwerkerleistungen – etwa Wartung der Heizung, Schornsteinfeger oder kleinere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum – werden ebenfalls mit 20 % gefördert, allerdings gedeckelt auf 1.200 € jährlich.

Auch Hausmeisterkosten können teilweise steuerlich absetzbar sein, sofern sie Tätigkeiten umfassen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.

Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Außerdem muss der Vermieter auf Anfrage eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, welcher Anteil der Nebenkosten auf solche absetzbaren Leistungen entfällt.

Typische Situation

In der Nebenkostenabrechnung steht ein Posten „Hauswart/Hausmeister” über 600 €. Davon entfällt ein Teil auf Reinigung, ein Teil auf kleinere Reparaturen. Der Mieter fragt beim Vermieter nach einer Aufschlüsselung – und kann den relevanten Anteil dann in der Steuererklärung unter haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen.

Was Mieter tun können

Der erste Schritt: Die Nebenkostenabrechnung Steuer-relevant durchsehen und prüfen, welche Positionen Arbeitsleistungen enthalten. Dann beim Vermieter eine Bescheinigung oder Aufschlüsselung anfordern. Diese Bescheinigung ist für das Finanzamt notwendig – ohne sie wird der Abzug in der Regel nicht anerkannt.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Nebenkostenabrechnung korrekt ist, kann eine strukturierte Prüfung helfen, auffällige Positionen schneller zu erkennen.

Analyse starten

Mehr zum Thema:

← Zurück zur Nebenkosten-Fragen