Redaktion MietKlar · Geprüft am 2. April 2026
Nebenkosten steuerlich absetzen – was ist möglich?
Kurzantwort
Mieter können bestimmte Kosten aus ihrer Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend machen, vor allem für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Dazu gehören beispielsweise Hausmeister, regelmäßige Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst. Absetzbar sind in der Regel nur die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht das verwendete Material.
Erklärung
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Für beide Kategorien gibt es Steuervergünstigungen, die auch Mieter nutzen können – vorausgesetzt, die entsprechenden Leistungen tauchen in der Nebenkostenabrechnung auf.
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen zum Beispiel Reinigungskosten für Treppenhaus oder Außenanlagen, Gartenpflege oder den Winterdienst. Hier lassen sich 20 % der Lohnkosten (nicht des Materials) von der Steuer absetzen, bis zu 4.000 € pro Jahr.
Handwerkerleistungen – etwa Wartung der Heizung, Schornsteinfeger oder kleinere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum – werden ebenfalls mit 20 % gefördert, allerdings gedeckelt auf 1.200 € jährlich.
Auch Hausmeisterkosten können teilweise steuerlich absetzbar sein, sofern sie Tätigkeiten umfassen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.
Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Außerdem muss der Vermieter auf Anfrage eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, welcher Anteil der Nebenkosten auf solche absetzbaren Leistungen entfällt.
Typische Situation
In der Nebenkostenabrechnung steht ein Posten „Hauswart/Hausmeister” über 600 €. Davon entfällt ein Teil auf Reinigung, ein Teil auf kleinere Reparaturen. Der Mieter fragt beim Vermieter nach einer Aufschlüsselung – und kann den relevanten Anteil dann in der Steuererklärung unter haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen.
Was Mieter tun können
- Schauen Sie zuerst in die Abrechnung: Welche Posten enthalten Arbeitsleistungen?
- Fragen Sie beim Vermieter dann eine Bescheinigung oder Aufschlüsselung an, damit der Abzug für das Finanzamt nachvollziehbar ist.
- Ohne Bescheinigung klappt der Abzug in der Regel nicht – also frühzeitig nachfassen.
Fazit
Steuerlich spannend sind vor allem Arbeitsleistungen. Wenn Sie in der Abrechnung passende Positionen finden, holen Sie sich die nötige Bescheinigung frühzeitig.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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