Redaktion MietKlar · Geprüft am 23. April 2026
Nebenkosten-Guthaben – wann wird ausgezahlt?
Kurzantwort
Ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung wird mit Zugang der Abrechnung beim Mieter fällig. Der Vermieter hat in der Regel rund 30 Tage Zeit für die Auszahlung. Zahlt er nicht innerhalb dieser Frist, kann der Mieter mahnen und den Vermieter in Zahlungsverzug setzen.
Erklärung
Das Gesetz nennt keine feste Frist für die Auszahlung eines Nebenkosten-Guthabens. Aus der Fälligkeitsregelung und § 271 BGB ergibt sich jedoch, dass der Vermieter das Guthaben zeitnah nach Erstellung der Abrechnung auszahlen muss. In der Praxis gelten 30 Tage nach Zugang als angemessene Frist – Gerichte werten längere Verzögerungen ohne Grund als nicht mehr angemessen. Nach Ablauf dieser Frist und einer Mahnung befindet sich der Vermieter in Zahlungsverzug, und der Mieter kann Verzugszinsen geltend machen. Das Guthaben kann auch mit der nächsten Mietzahlung verrechnet werden – eine vorherige schriftliche Ankündigung an den Vermieter ist dabei empfehlenswert.
Was Mieter tun können
- Notieren Sie das Datum, an dem Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten haben – ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist.
- Warten Sie rund 30 Tage ab und prüfen Sie, ob das Guthaben auf Ihrem Konto eingegangen ist.
- Setzen Sie dem Vermieter per Einschreiben oder E-Mail eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, wenn keine Auszahlung erfolgt ist.
- Nach Fristablauf können Sie das Guthaben mit der nächsten Miete verrechnen – kündigen Sie dies dem Vermieter vorher schriftlich an.
Fazit
Die Auszahlung eines Nebenkosten-Guthabens sollte innerhalb von rund 30 Tagen erfolgen. Bleibt die Zahlung aus, stehen Mietern nach Mahnung Verzugszinsen und das Recht zur Verrechnung zu.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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