Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026
Kaution und Nebenkosten – wann mahnen?
Kurzantwort
Mieter können den Vermieter mahnen, wenn die Kaution nach Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist (in der Regel drei bis sechs Monate nach Auszug) nicht zurückgezahlt wird. Auch ein ausstehendes Nebenkosten-Guthaben kann nach angemessener Frist gemahnt werden. Die Mahnung setzt den Vermieter in Verzug und ist Voraussetzung für Verzugszinsen.
Erklärung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen und etwaige Guthaben aus der letzten Nebenkostenabrechnung auszahlen. Die Prüfungsfrist für die Kaution beträgt nach der Rechtsprechung typischerweise drei bis sechs Monate. Für das Nebenkosten-Guthaben gilt eine angemessene Frist von rund 30 Tagen nach Abrechnungszugang. Verstreichen diese Fristen ohne Zahlung, kann der Mieter den Vermieter schriftlich mahnen und eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen setzen. Reagiert der Vermieter auch darauf nicht, steht Mietern der Weg über einen Mahnbescheid offen.
Was Mieter tun können
- Prüfen Sie zunächst, ob die angemessene Prüfungsfrist abgelaufen ist – bei der Kaution drei bis sechs Monate, beim Guthaben rund 30 Tage.
- Formulieren Sie die Mahnung schriftlich: Benennen Sie den geschuldeten Betrag (Kaution, Guthaben oder beides), setzen Sie eine Zahlungsfrist von 14 Tagen und weisen Sie auf Verzugsfolgen hin.
- Versenden Sie die Mahnung nachweisbar per Einschreiben oder E-Mail.
- Dokumentieren Sie den Fristablauf sorgfältig für eine eventuelle gerichtliche Geltendmachung.
Fazit
Wer nach angemessener Frist weder Kaution noch Guthaben erhalten hat, sollte den Vermieter schriftlich mahnen. Das ist der erste Schritt zur Durchsetzung des Anspruchs.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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