Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 14. Mai 2026

Mietkaution nicht zurück – Mahnbescheid selbst?

Kurzantwort

Ja. Wenn die Mietkaution trotz Fälligkeit und schriftlicher Aufforderung nicht zurückgezahlt wird, können Mieter auch ohne Anwalt einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragen. Das Verfahren ist für Privatpersonen konzipiert, kostet bei einer Kaution von 1.500 € rund 36 € Gerichtsgebühren und ist deutlich schneller als eine Klage.

Erklärung

Der Antrag wird online über das Portal www.online-mahnantrag.de oder schriftlich beim zentralen Mahngericht des Bundeslandes gestellt. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert: Bei einer Kaution von 1.500 € fallen rund 36 € Gerichtsgebühren an. Voraussetzung ist, dass die Forderung bezifferbar ist – bei einer nicht zurückgezahlten Kaution in der Regel unproblematisch. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb von zwei Wochen, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, mit dem die Forderung zwangsweise durchgesetzt werden kann. Legt der Vermieter dagegen Widerspruch ein, geht das Verfahren in ein reguläres Klageverfahren über. In diesem Fall kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein, ist bei Streitwerten unter 5.000 € (Amtsgericht) aber nicht vorgeschrieben.

Typische Situation

Das Mietverhältnis ist seit mehreren Monaten beendet und der Vermieter hatte ausreichend Zeit, mögliche Forderungen zu prüfen. Die Wohnung wurde ordentlich übergeben, aber von der Kaution (1.200 €) ist nichts zurückgekommen. Mehrere Nachfragen per E-Mail wurden ignoriert. In dieser Situation ist ein Mahnbescheid ein naheliegender nächster Schritt – ohne großen Aufwand und ohne Anwalt.

Was Mieter tun können

  • Vor dem Mahnbescheid prüfen, ob der Vermieter noch berechtigte Gegenforderungen haben könnte (z. B. offene Nebenkostenabrechnung, Schäden). Nur eindeutig fällige Beträge geltend machen. Wurde die Kaution ohne Vereinbarung im Mietvertrag gezahlt, besteht sogar ein sofortiger Rückforderungsanspruch.
  • Ein letztes schriftliches Mahnschreiben mit konkreter Frist (z. B. 14 Tage) senden. Damit ist der Verzug dokumentiert.
  • Reagiert der Vermieter nicht: Mahnbescheid online beantragen. Für den Antrag werden Vermieter-Adresse, Kautionshöhe und Datum der Fälligkeit benötigt.

Fazit

Wenn die Kaution trotz Fälligkeit ausbleibt, führen Sie am besten erst einen klaren schriftlichen Mahnschritt durch. Reagiert der Vermieter weiterhin nicht, ist der Mahnbescheid oft der nächste praktische Weg.

Allgemeine Informationen zum Mahnbescheid und zur Widerspruchsfrist finden Sie im InkassoKlar-Ratgeber.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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