Fragen

Redaktion MietKlar · Geprüft am 7. Mai 2026

Mietkaution nicht im Vertrag – muss ich zahlen?

Kurzantwort

Nein. Ohne eine vertragliche Vereinbarung besteht keine Pflicht zur Zahlung einer Mietkaution. Der Vermieter kann eine Kaution nach § 551 BGB nur dann verlangen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist. Eine nachträgliche Forderung ohne die Zustimmung des Mieters ist nicht durchsetzbar.

Erklärung

§ 551 BGB bildet die Rechtsgrundlage für die Mietkaution: Sie darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und muss vertraglich vereinbart sein. Fehlt eine solche Klausel im ursprünglichen Mietvertrag, kann der Vermieter die Kaution weder bei Einzug noch nachträglich einfordern. Eine spätere Vereinbarung wäre nur als einvernehmlicher Nachtrag möglich – der Mieter muss dieser nicht zustimmen. Wurde bereits eine Kaution gezahlt, obwohl keine vertragliche Grundlage existiert, steht dem Mieter grundsätzlich ein Rückforderungsanspruch zu. Für die Frage, wann eine wirksam vereinbarte Kaution zurückgezahlt werden muss, hilft der Artikel Kaution – wann muss sie zurückgezahlt werden?. Kommt es bei der Rückzahlung zu Schwierigkeiten, zeigt der Artikel Mietkaution nicht zurück – Mahnbescheid selbst? mögliche Wege auf.

Was Mieter tun können

  • Den Mietvertrag daraufhin prüfen, ob eine Kautionsklausel mit konkreter Höhe und Zahlungsmodalität enthalten ist.
  • Bei fehlender Vereinbarung eine Zahlungsaufforderung des Vermieters schriftlich zurückweisen und auf das Fehlen der vertraglichen Grundlage verweisen.
  • Bereits ohne Rechtsgrund gezahlte Beträge schriftlich zurückfordern – mit Verweis auf die fehlende Klausel und Fristsetzung zur Rückzahlung.
  • Bei Neuverhandlung eines Kautionsnachtrags beachten: Die Obergrenze von drei Nettokaltmieten gilt auch für nachträgliche Vereinbarungen.

Fazit

Ohne Klausel im Mietvertrag hat der Vermieter keinen Anspruch auf Kaution. Wer dennoch gezahlt hat, kann das Geld zurückverlangen – die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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