Redaktion MietKlar · Geprüft am 14. Mai 2026
Kaution nicht zurück – was können Mieter tun?
Kurzantwort
Nach Mietende muss der Vermieter die Kaution innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist zurückzahlen – in der Regel drei bis sechs Monate. Zahlt er nicht, sollten Mieter schriftlich eine Frist zur Rückzahlung setzen. Bleibt die Zahlung aus, ist der Anspruch gerichtlich durchsetzbar, notfalls per Mahnbescheid.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht. Die Rechtsprechung gewährt dem Vermieter eine angemessene Überlegungsfrist, um mögliche Ansprüche (offene Nebenkosten, Schäden) zu prüfen. Zur Rückzahlungsfrist nach Auszug gelten folgende Richtwerte:
- 3 Monate gelten als Regelfall, wenn keine Nebenkostenabrechnung aussteht
- Bis zu 6 Monate sind zulässig, wenn die letzte Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt wurde
- In Ausnahmefällen (z. B. laufender Rechtsstreit über Schäden) kann die Frist länger sein
Nach Ablauf dieser Frist muss der Vermieter die Kaution zuzüglich Zinsen zurückzahlen oder konkret darlegen, welche Gegenansprüche er geltend macht. Ab wann Mieter Kaution und Nebenkosten-Guthaben mahnen können und wie eine wirksame Mahnung aussieht, hängt von der jeweiligen Prüfungsfrist ab.
Schritt für Schritt zur Rückzahlung
1. Frist setzen
Schreiben Sie dem Vermieter (Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung):
- Bezug auf das beendete Mietverhältnis (Adresse, Mietende-Datum)
- Höhe der gezahlten Kaution
- Aufforderung zur Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen
- Ihre aktuelle Bankverbindung
2. Frist abwarten
Reagiert der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nicht, ist er in Verzug.
3. Mahnbescheid oder Klage
Bei Verzug stehen zwei Wege offen:
- Mahnbescheid (online über mahngerichte.de): Günstig (ca. 30–50 € bei üblicher Kautionshöhe), schnell, ohne Anwalt möglich. Widerspricht der Vermieter, wird ein reguläres Verfahren eingeleitet.
- Klage vor dem Amtsgericht: Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Vermieters. Bei Streitwerten bis 5.000 € besteht kein Anwaltszwang.
Wann darf der Vermieter die Kaution (teilweise) einbehalten?
- Offene Mietschulden
- Nachweisbare Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen – ob Schäden durch Haustiere in der Mietwohnung darunter fallen, hängt von der vereinbarten Tierhaltung ab
- Noch ausstehende Nebenkostennachzahlung (Vermieter darf einen angemessenen Teilbetrag zurückhalten)
- Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, wenn die Klausel im Mietvertrag wirksam ist
Pauschale Abzüge ohne Begründung oder Belege sind unzulässig.
Verjährung beachten
Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Rückzahlungsanspruch entstanden ist.
Fazit
Vermieter, die die Kaution ohne konkreten Grund zurückhalten, handeln rechtswidrig. Mieter sollten nach Ablauf der Prüfungsfrist eine schriftliche Frist setzen und danach konsequent handeln – per Mahnbescheid oder Klage. In den meisten Fällen reicht bereits das Fristsetzungsschreiben, um die Rückzahlung auszulösen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
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