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Heizkosten als Nebenkosten – umlagefähig?

Kurzantwort

Ja. Heizkosten sind nach § 2 Nr. 4 und 5 BetrKV umlagefähig. Bei zentraler Versorgung verlangt die Heizkostenverordnung, dass 50–70 % verbrauchsabhängig verteilt werden – eine reine Flächenpauschale genügt dann nicht. Reparaturen und Instandsetzung an der Heizung sind keine umlagefähige Heizkostenposition.

Erklärung

Heizkosten gehören zu den größten Posten in der Nebenkostenabrechnung. Umlagefähig sind der Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme), die Bedienung und Wartung der Anlage sowie die Verbrauchserfassung. Bei zentraler Heizversorgung schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden müssen. Zur Erfassung dienen Heizkostenverteiler an den Heizkörpern oder Wärmemengenzähler.

Nicht umlagefähig sind Reparaturen an der Heizungsanlage und der Austausch defekter Teile – das ist Instandhaltung.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 4, 5 BetrKV; Heizkostenverordnung (HeizkV)

Typisches Praxisbeispiel

Der Vermieter rechnet Heizöl inklusive der gesamten Endlieferung ab, ohne den Restbestand vom Vorjahr zu berücksichtigen. Damit zahlen Mieter für Öl, das noch nicht verbraucht wurde. Korrekt ist: Anfangsbestand plus Lieferungen minus Endbestand.

Typische Fehler

Der verbrauchsabhängige Anteil liegt unter 50 % oder über 70 % – beides verstößt gegen die HeizkV. Nicht verbrauchtes Heizöl wird vollständig abgerechnet.

Was Mieter tun können

Den verbrauchsabhängigen Anteil in der Abrechnung prüfen – er muss klar ausgewiesen sein und mindestens 50 % betragen. Liegt er außerhalb der 50–70 %-Spanne, ist das ein gut begründbarer Einwand. Fehlt die Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten ganz, haben Mieter nach § 12 Abs. 1 HeizkV ein Kürzungsrecht von 15 %.

Häufige Frage

Wann dürfen Heizkosten nach Wohnfläche abgerechnet werden?

Nur ausnahmsweise – wenn keine Erfassungsgeräte vorhanden sind. Sind Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler installiert, müssen Heizkosten überwiegend verbrauchsabhängig verteilt werden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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