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Redaktion MietKlar · Geprüft am 21. Mai 2026

Heizung abgestellt trotz Kälte – was tun?

Kurzantwort

Auch außerhalb der üblichen Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) muss der Vermieter die Heizung einschalten, wenn die Raumtemperatur über mehrere Tage unter 18 °C fällt. Ein pauschaler Verweis auf die Heizperiode reicht nicht aus. Wird die Wohnung dauerhaft zu kalt, liegt ein Mangel vor und eine Mietminderung ist möglich.

Erklärung

Eine gesetzlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht. Die Spanne vom 1. Oktober bis 30. April ist eine verbreitete Vereinbarung in Mietverträgen und entspricht der Rechtsprechung. Während dieser Monate muss der Vermieter tagsüber (6–23 Uhr) mindestens 20–22 °C und nachts mindestens 18 °C gewährleisten. Entscheidend ist aber: Diese Pflicht gilt nicht nur innerhalb der Heizperiode. Sinkt die Außentemperatur auch im Mai oder September über mehrere Tage unter 12–16 °C und erreicht die Wohnung keine 18 °C mehr, muss der Vermieter heizen. Was bei fehlendem Warmwasser an Mietminderung möglich ist, zeigt einen vergleichbaren Fall bei der Grundversorgung.

Was Mieter tun können

  • Raumtemperatur dokumentieren: Thermometer in der Wohnung aufstellen und die Werte über mehrere Tage notieren – am besten morgens, mittags und abends.
  • Vermieter schriftlich informieren: Mängelanzeige per E-Mail oder Brief mit Zugangsnachweis. Dabei die gemessenen Temperaturen und die Außentemperaturen (z. B. vom Wetterdienst) angeben.
  • Frist setzen: Bei Außentemperaturen unter 10 °C ist eine kurze Frist von 2–3 Tagen angemessen, bei milderen Werten 5–7 Tage.
  • Mietminderung prüfen: Bei unzureichender Heizleistung (Wohnung dauerhaft unter 20 °C) sind bis zu 20 % Mietminderung üblich, bei Totalausfall bis zu 75 %. Voraussetzung ist die vorherige Mängelanzeige.

Fazit

Die vertragliche Heizperiode begrenzt die Pflicht des Vermieters nicht absolut. Wer bei 4 °C Außentemperatur in einer kalten Wohnung sitzt, hat Anspruch auf Heizung – unabhängig vom Kalendermonat.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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