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Fragen

Zuletzt aktualisiert: 26. März 2026

Leerstand bei Nebenkosten – müssen Mieter dafür zahlen?

Kurzantwort

Nein. Der Vermieter muss die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Nebenkosten grundsätzlich selbst tragen und darf sie nicht auf die übrigen Mieter umlegen. Wird der Leerstand nicht herausgerechnet, verteilen sich die Gesamtkosten auf zu wenige Flächen – die Abrechnung ist dann insoweit fehlerhaft.

Erklärung

Wenn eine Wohnung im Haus leer steht, fallen trotzdem anteilige Betriebskosten an – etwa für Heizung, Wasser oder Versicherung. Diese Kosten darf der Vermieter nicht auf die verbleibenden Mieter umlegen, sondern muss sie selbst übernehmen. Wird der Leerstandsanteil trotzdem in die Gesamtkosten eingerechnet und auf alle Mieter verteilt, zahlen diese zu viel. Das ist ein klassischer Fehler in der Nebenkostenabrechnung.

Wie der Verteilerschlüssel in der Abrechnung geprüft werden sollte: Verteilerschlüssel Nebenkosten: Wohnfläche, Personen und Umlage erklärt.

Typische Situation

In einem Mehrfamilienhaus steht seit Monaten eine Wohnung leer. Die verbliebenen Mieter erhalten eine Nebenkostenabrechnung mit unerwartet hohen Beträgen. Bei Prüfung der Gesamtwohnfläche stellt sich heraus: Der Vermieter hat die leerstehende Wohnung nicht aus der Kostenverteilung herausgerechnet. Das führt dazu, dass die verbleibenden Mieter einen höheren Anteil tragen als zulässig.

Was Mieter tun können

  • Achten Sie bei Leerstand besonders auf den Rechenweg: Wurde der Leerstandsanteil vom Vermieter selbst getragen?
  • Wenn der Anteil nicht klar nachvollziehbar ist, hinterfragen Sie die Abrechnung schriftlich und weisen auf mögliche Fehler hin.
  • Unplausible Kostenpositionen kommen oft als Überraschung: Woran erkenne ich unplausible Nebenkostenpositionen?.

Fazit

Leerstandskosten muss grundsätzlich der Vermieter selbst tragen. Mieter sollten deshalb genau prüfen, ob leerstehende Wohnungen bei der Verteilung unzulässig mitgerechnet wurden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.