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Zuletzt aktualisiert: 26. März 2026

Eigentumswohnung vermietet – was gilt für Nebenkosten?

Kurzantwort

Bei vermieteten Eigentumswohnungen darf der Vermieter nur die umlagefähigen Kosten aus der Hausgeldabrechnung auf den Mieter umlegen. Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und viele Sonderumlagen sind in der Regel nicht umlagefähig; nicht jede Position aus der Gemeinschaftsabrechnung ist an den Mieter durchleitbar.

Erklärung

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gibt es zwei Ebenen: Die Eigentümergemeinschaft erstellt eine Hausgeldabrechnung gegenüber dem Eigentümer. Der Eigentümer als Vermieter erstellt daraus eine Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter. Nicht alle Positionen aus der Hausgeldabrechnung sind umlagefähig – Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und bestimmte Sonderumlagen dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Welche Kosten grundsätzlich nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen: Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung – erlaubt?.

Typische Situation

Ein Mieter wohnt in einer Eigentumswohnung und erhält eine Nebenkostenabrechnung, die auf der Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft basiert. Er fragt sich, ob alle enthaltenen Positionen zulässig sind. Das ist berechtigt: Einige Positionen aus der Hausgeldabrechnung – etwa Verwaltungskosten oder Instandhaltungsrücklagen – darf der Vermieter nicht weitergeben.

Was Mieter tun können

  • Schauen Sie die Positionen bei vermieteten Eigentumswohnungen möglichst einzeln an, statt pauschal zu übernehmen.
  • Wenn etwas auffällig wirkt, fragen Sie gezielt nach: Besonders Verwaltungskosten, Rücklagen und Sonderumlagen können problematisch sein.
  • Für das Einordnen hilft dieser Überblick zu typischerweise umlagefähigen Nebenkostenpositionen: Nebenkosten Positionen erklärt: Welche Kosten Vermieter umlegen dürfen.

Fazit

Bei vermieteten Eigentumswohnungen darf nicht jede Position aus der Hausgeldabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Besonders Verwaltungskosten, Rücklagen und Sonderumlagen sollten Mieter kritisch prüfen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.