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Redaktion MietKlar · Geprüft am 16. April 2026

Hausmeisterkosten zu hoch – was ist üblich?

Kurzantwort

Im bundesweiten Durchschnitt liegen Hausmeisterkosten bei etwa 0,20–0,35 €/m²/Monat. Werte darüber sind nicht automatisch fehlerhaft, können aber ein Hinweis auf versteckte Verwaltungs- oder Reparaturtätigkeiten sein, die nicht umlagefähig sind. Entscheidend ist, welche Leistungen der Hausmeister tatsächlich erbringt.

Erklärung

Hausmeisterkosten gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten – allerdings nur, soweit der Hausmeister Betriebskosten-Tätigkeiten ausführt. Dazu zählen Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Mülltonnen rausstellen und kleinere Kontrollgänge. Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungsaufgaben (Mieterkommunikation, Terminkoordination) und Reparaturen (defekte Lampen austauschen, Schlösser erneuern).

In der Praxis ist der Übergang fließend: Viele Hausmeisterverträge mischen umlagefähige und nicht umlagefähige Tätigkeiten. Der Vermieter muss in diesem Fall die Kosten aufteilen – was selten geschieht. Das führt dazu, dass die gesamte Rechnung als „Hausmeisterkosten“ in der Abrechnung landet und der Betrag ungewöhnlich hoch ausfällt.

Ein weiterer Grund für hohe Werte: Wird der Hausmeister über eine externe Firma beauftragt, liegen die Kosten oft deutlich über denen eines angestellten Hausmeisters, weil Aufschläge für Anfahrt, Material und Gewinnmarge hinzukommen. Das ist nicht per se unzulässig, kann aber die Position überproportional aufblähen.

Die grundlegende Abgrenzung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hausmeisterkosten erklärt der ausführliche Artikel.

Was Mieter tun können

  • Vergleichen Sie Ihre Hausmeisterkosten pro m²/Monat mit dem Betriebskostenspiegel – Werte über 0,40 €/m² sind auffällig und rechtfertigen eine genauere Prüfung.
  • Fordern Sie Belegeinsicht in den Hausmeistervertrag oder die Rechnungen – dort steht, welche Leistungen enthalten sind.
  • Prüfen Sie, ob Verwaltungs- oder Reparaturtätigkeiten in den Kosten stecken – diese darf der Vermieter nicht umlegen.
  • Werden Hausmeisterkosten gleichzeitig mit Positionen wie „Gartenpflege“ oder „Winterdienst“ abgerechnet, prüfen Sie auf Doppelabrechnung: Erledigt der Hausmeister diese Aufgaben, dürfen sie nicht zusätzlich über separate Positionen laufen.

Fazit

Hausmeisterkosten über dem Durchschnitt sind nicht automatisch falsch – aber ein Grund, genauer hinzuschauen. Mischverträge mit Verwaltungs- und Reparaturanteilen sind die häufigste Ursache für überhöhte Positionen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.