Wiki

Haftpflichtversicherung als Nebenkosten – erlaubt?

Kurzantwort

Ja. Die Grundbesitzerhaftpflicht nach § 2 Nr. 13 BetrKV ist umlagefähig, weil sie Grundstück und Bewohner vor Ansprüchen Dritter schützt. Die private Haftpflicht des Vermieters als Person nicht. Bei Kombiverträgen fehlt oft eine klare Aufteilung – das ist grundsätzlich prüfungswürdig.

Erklärung

Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt den Eigentümer vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die auf dem Grundstück zu Schaden kommen – etwa durch Glatteis auf dem Gehweg oder herabfallende Dachziegel. Diese Versicherung ist nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig, weil sie dem Schutz des gemeinschaftlich genutzten Grundstücks dient. Sie wird häufig zusammen mit der Gebäudeversicherung in einem Kombivertrag abgeschlossen. In der Nebenkostenabrechnung sollte erkennbar sein, welcher Anteil des Gesamtbeitrags auf die Haftpflicht entfällt.

Davon klar abzugrenzen ist die private Haftpflichtversicherung des Vermieters als Privatperson.

Bei Unklarheiten empfiehlt sich Belegeinsicht in den Versicherungsschein. Er zeigt, welches Risiko konkret abgedeckt ist und ob der Beitrag sachgerecht auf das einzelne Objekt entfällt.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 13 BetrKV

Typisches Praxisbeispiel

Ein Vermieter rechnet eine „Haftpflichtversicherung” ab, die tatsächlich seine persönliche Privathaftpflicht ist. Dieser Posten ist eindeutig nicht umlagefähig – unabhängig davon, wie er in der Abrechnung bezeichnet wird.

Typische Fehler

Private Haftpflichtversicherung des Vermieters wird als Betriebskosten deklariert. Bei Kombinationsverträgen wird der Gesamtbetrag ohne Aufschlüsselung ausgewiesen.

Was Mieter tun können

Belegeinsicht in den Versicherungsschein beantragen. Er zeigt, welches Objekt versichert ist, welche Risiken abgedeckt werden und wie sich der Beitrag zusammensetzt.

Häufige Frage

Welche Haftpflicht ist umlagefähig?

In der Regel nur die Grundbesitzerhaftpflicht für das Gebäude. Die private Haftpflicht des Vermieters ist nicht umlagefähig.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

Sie möchten prüfen, ob einzelne Kosten in Ihrer Nebenkostenabrechnung korrekt berechnet wurden?

MietKlar prüft jede umlagefähige Position in Ihrer Abrechnung auf Plausibilität und vergleicht die Beträge mit Durchschnittswerten – damit Sie sofort sehen, wo Sparpotenzial besteht.

Jetzt kostenlos prüfen

Mehr zum Thema