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Kabelanschluss als Nebenkosten – umlagefähig?

Kurzantwort

Seit dem 1. Juli 2024 entfällt das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren. Für Abrechnungszeiträume ab diesem Stichtag dürfen Kabelanschlusskosten nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Mieter schließen stattdessen eigene Verträge mit dem Kabelanbieter. Taucht die Position trotzdem in der Abrechnung auf, ist sie anfechtbar.

Erklärung

Bis zum 30. Juni 2024 konnten Vermieter die Kosten für einen gemeinschaftlichen Kabelanschluss nach § 2 Nr. 15 BetrKV als Betriebskosten umlegen – auch dann, wenn Mieter das Angebot gar nicht nutzten. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg ist mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz entfallen. Für Abrechnungszeiträume ab Juli 2024 dürfen Kabelgebühren grundsätzlich nicht mehr in der Nebenkostenabrechnung erscheinen, sofern keine individuelle Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurde.

Für Abrechnungszeiträume vor Juli 2024 war die Umlage grundsätzlich zulässig, sofern sie im Mietvertrag vereinbart war.

Mieter, die eine Kabelgebühr in einer Abrechnung für Zeiträume ab Juli 2024 entdecken, können diese konkret beanstanden. Für ältere Abrechnungszeiträume vor Juli 2024 war die Umlage noch grundsätzlich zulässig, sofern sie im Mietvertrag vereinbart war.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 15 BetrKV (bis Juni 2024); Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Typisches Praxisbeispiel

Ein Vermieter setzt die monatliche Kabelgrundgebühr weiterhin in der Nebenkostenabrechnung für 2024/2025 an – ohne zu berücksichtigen, dass das Nebenkostenprivileg weggefallen ist. Mieter können diesen Posten berechtigt beanstanden.

Typische Fehler

Kabelkosten werden nach Juli 2024 weiterhin umgelegt, ohne individuelle Vereinbarung. Kosten für nicht mehr genutzte Anschlüsse erscheinen trotzdem in der Abrechnung.

Was Mieter tun können

Prüfen, welchen Abrechnungszeitraum die Kabelgebühren betreffen. Für Zeiträume ab Juli 2024 ist eine Beanstandung ohne individuelle Vereinbarung gut begründbar.

Häufige Frage

Sind Kabelgebühren nach Juli 2024 umlagefähig?

In der Regel nein. Seit Wegfall des Privilegs ist eine Umlage nur mit individueller vertraglicher Vereinbarung möglich.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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