Kündigung prüfen – Wirksamkeit, Rechte, nächste Schritte

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und bestimmte Formvoraussetzungen erfüllen – mündliche Kündigungen, E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten sind unwirksam. Doch auch eine formell korrekte Kündigung kann angreifbar sein: fehlende Betriebsratsanhörung, unzureichende Sozialauswahl oder ein nicht ausreichender Kündigungsgrund machen sie anfechtbar.

Die wichtigste Frist: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Nach Ablauf gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie tatsächlich rechtmäßig war.

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