Kündigung prüfen – Wirksamkeit, Rechte, nächste Schritte
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und bestimmte Formvoraussetzungen erfüllen – mündliche Kündigungen, E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten sind unwirksam. Doch auch eine formell korrekte Kündigung kann angreifbar sein: fehlende Betriebsratsanhörung, unzureichende Sozialauswahl oder ein nicht ausreichender Kündigungsgrund machen sie anfechtbar.
Die wichtigste Frist: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Nach Ablauf gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie tatsächlich rechtmäßig war.
Kündigung: Form und Wirksamkeit
- Kündigung erhalten – die ersten 48 Stunden
- Ist eine mündliche Kündigung wirksam?
- Kündigung per E-Mail oder WhatsApp – ist das wirksam?
- Kündigung ohne Vollmacht – kann ich sie zurückweisen?
- Kündigung in der Probezeit – welche Rechte habe ich?
- Kündigung ohne Grund – ist das erlaubt?
- Änderungskündigung – annehmen oder klagen?
- Kündigungsfrist (§ 622 BGB)
Kündigung erhalten und unsicher, ob sie wirksam ist?
ArbeitsKlar hilft Ihnen, Ihre Kündigung einzuordnen – von der Formprüfung über den Kündigungsschutz bis zu Ihren nächsten Schritten.
Situation analysierenKündigungsarten und Gründe
- Kündigungsarten: betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt, fristlos
- Fristlose Kündigung erhalten – wie wehre ich mich?
- Betriebsbedingte Kündigung unwirksam? Das sind die häufigsten Fehler
- Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung – erlaubt?
- Einmaliger Fehler, AG spricht von Aufhebungsvertrag – wie vorgehen?
- Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit – was tun?
- Kündigung während Krankschreibung – erlaubt?
- Abmahnung im Arbeitsrecht
