Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit – was tun?
Kurzantwort
Eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist nur wirksam, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen: eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers. Ohne vorheriges betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind die Erfolgsaussichten des Arbeitgebers vor Gericht deutlich geringer.
Erklärung
Die personenbedingte Kündigung unterscheidet sich grundlegend von der verhaltensbedingten: Krankheit ist kein Fehlverhalten, deshalb ist keine Abmahnung bei Krankheit erforderlich. Stattdessen prüfen Arbeitsgerichte in drei Stufen. Bei häufigen Kurzerkrankungen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass auch künftig mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist – etwa mehr als sechs Wochen pro Jahr, was der Dauer der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entspricht. Bei Langzeiterkrankung genügt es, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz dauerhaft ungewiss bleibt – eine Kündigung während der AU ist dabei grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
Entscheidend ist das BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Führt der Arbeitgeber kein BEM durch, muss er darlegen, dass auch ein BEM keine leidensgerechte Weiterbeschäftigung ermöglicht hätte. In der Praxis scheitern viele Kündigungen an dieser Hürde. Einen Überblick über alle Kündigungsarten im Arbeitsrecht finden Sie im ausführlichen Leitfaden.
Was Arbeitnehmer tun können
- Prüfen, ob der Arbeitgeber vor der Kündigung ein BEM angeboten hat – fehlt es, ist die Kündigung angreifbar.
- Ärztliche Stellungnahme einholen, die eine positive Gesundheitsprognose stützt (z. B. geplante Therapie, abgeschlossene Rehabilitation).
- Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen.
- Prüfen, ob der Arbeitgeber eine leidensgerechte Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz hätte anbieten können.
Fazit
Gerade bei fehlenden BEM-Angeboten oder unvollständiger Dokumentation durch den Arbeitgeber stehen die Chancen für Arbeitnehmer vor Gericht gut – die dreiwöchige Klagefrist ist dabei die härteste Deadline.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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