Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026
Fristlose Kündigung erhalten – wie wehre ich mich?
Kurzantwort
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt und der Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis des Grundes eingehalten hat. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, können Sie die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angreifen.
Erklärung
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Typische Gründe sind Diebstahl, Arbeitszeitbetrug oder beharrliche Arbeitsverweigerung – eine einmalige Verspätung oder ein Bagatellvergehen reicht nicht. Zudem muss eine Interessenabwägung ergeben, dass auch eine Abmahnung als milderes Mittel nicht ausreicht.
Entscheidend ist die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB: Der Arbeitgeber muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er vom Kündigungsgrund erfahren hat. Versäumt er diese Frist, ist die fristlose Kündigung unwirksam – unabhängig davon, wie schwer der Vorwurf wiegt. Der Überblick zu den Kündigungsarten zeigt, welche Voraussetzungen für welche Kündigungsform gelten.
Was Arbeitnehmer tun können
- Prüfen Sie, ob der Vorwurf tatsächlich einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Bagatellen und erstmalige Pflichtverstöße genügen in der Regel nicht.
- Kontrollieren Sie das Datum: Lagen zwischen der Kenntnis des Arbeitgebers und dem Zugang der Kündigung mehr als zwei Wochen, ist sie verfristet.
- Reichen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage gegen die fristlose Kündigung ein. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam.
- Melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend – bei einer fristlosen Kündigung endet die Gehaltszahlung am selben Tag.
Fazit
Wer die Zwei-Wochen-Frist des Arbeitgebers und die eigene Dreiwochenfrist für die Klage kennt, hat zwei konkrete Angriffspunkte, um eine fristlose Kündigung zu Fall zu bringen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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