Kündigungsschutz und Fristen – Ihre Rechte kennen
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Daneben gibt es Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer in Elternzeit – hier ist eine Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist die wichtigste Frist im gesamten Arbeitsrecht: Wird sie versäumt, gilt selbst eine offensichtlich unwirksame Kündigung als rechtswirksam. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber zudem eine korrekte Sozialauswahl durchführen.
Kündigungsschutz verstehen
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Gilt das KSchG für mich? (Kleinbetrieb, 10-MA-Grenze)
- Sonderkündigungsschutz – wer kann nicht einfach gekündigt werden?
- Kündigung in der Schwangerschaft – was tun?
- Kündigung bei Schwerbehinderung – besonderer Schutz?
- Kündigung in der Elternzeit – ist das möglich?
- Kündigung als Betriebsratsmitglied – geht das?
- Betriebsratsanhörung fehlt – ist die Kündigung unwirksam?
Unsicher, ob Sie unter Kündigungsschutz fallen?
ArbeitsKlar prüft Ihre Situation und zeigt, welche Schutzrechte für Sie gelten.
Situation analysierenFristen, Klage und Sozialauswahl
- Kündigungsschutzklage: Ablauf, Kosten, Fristen und Erfolgschancen
- 3-Wochen-Frist verpasst – was kann ich noch tun?
- Kündigungsfrist nicht eingehalten – was tun?
- Sozialauswahl prüfen – war meine Kündigung korrekt?
- Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG)
- Kündigungsschutzklage: Kosten und Nutzen abwägen
- Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht – wann zahlt sie?
