Kündigungsschutz und Fristen – Ihre Rechte kennen

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Daneben gibt es Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer in Elternzeit – hier ist eine Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung möglich.

Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist die wichtigste Frist im gesamten Arbeitsrecht: Wird sie versäumt, gilt selbst eine offensichtlich unwirksame Kündigung als rechtswirksam. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber zudem eine korrekte Sozialauswahl durchführen.

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