Arbeitsvertrag, Urlaub und Arbeitszeit – Ihre Rechte

Viele arbeitsrechtliche Konflikte entstehen nicht erst bei der Kündigung, sondern bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses: unbezahlte Überstunden, verweigerter Urlaub, Kettenbefristungen oder ausstehendes Gehalt. Diese Themen berühren das tägliche Arbeitsleben und können – wenn sie eskalieren – in eine Kündigung münden.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Arbeitgeber dürfen Überstunden nur anordnen, wenn dies vertraglich vereinbart oder betrieblich zwingend erforderlich ist. Bei Krankheit muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Kalendertag vorliegen – viele Arbeitsverträge fordern sie aber bereits am ersten Tag.

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