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Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Krankmeldung: Pflichten für Arbeitnehmer

Kurzantwort

Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich am ersten Krankheitstag über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren (§ 5 Abs. 1 EFZG). Spätestens am vierten Kalendertag muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen – viele Arbeitsverträge fordern den Nachweis aber bereits ab dem ersten Tag. Seit 2023 ruft der Arbeitgeber die eAU elektronisch bei der Krankenkasse ab; die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige bleibt davon unberührt.

Erklärung

Die Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG verlangt, dass Sie den Arbeitgeber am ersten Tag – idealerweise vor Arbeitsbeginn – telefonisch, per E-Mail oder über ein internes System informieren. Dabei genügt die Mitteilung, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Die Nachweispflicht (AU-Bescheinigung) greift spätestens ab dem vierten Kalendertag, sofern der Arbeitsvertrag keine frühere Vorlage regelt. Bei Folgeerkrankungen muss die Folgebescheinigung lückenlos anschließen. Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, riskieren Sie eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung. Die Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen bleibt bestehen, solange Sie Ihre Pflichten einhalten – andernfalls kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Auch während einer Krankschreibung kann der Arbeitgeber grundsätzlich eine Kündigung aussprechen – die Arbeitsunfähigkeit allein schützt nicht davor.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn – idealerweise per Telefon und zusätzlich schriftlich (E-Mail), damit Sie den Zeitpunkt nachweisen können.
  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Viele Verträge fordern die AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag. In diesem Fall müssen Sie noch am selben Tag zum Arzt.
  • Reichen Sie Folgebescheinigungen nahtlos ein – zwischen dem letzten Tag der vorherigen AU und dem ersten Tag der neuen Bescheinigung darf keine Lücke entstehen.
  • Bewahren Sie Kopien aller AU-Bescheinigungen und Kommunikationsnachweise auf, falls es später zu Streitigkeiten kommt.

Fazit

Die Pflicht zur Krankmeldung ist einfach zu erfüllen, aber ein Verstoß kann ernste Folgen haben – von der Abmahnung bis zum Verlust der Entgeltfortzahlung für den betroffenen Zeitraum.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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