Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026
Abmahnung wegen Krankheit – ist das erlaubt?
Kurzantwort
Nein, eine Abmahnung allein wegen Krankheit ist in der Regel unwirksam. Krankheit ist kein Fehlverhalten, sondern ein unverschuldetes Ereignis – und eine Abmahnung setzt eine steuerbare Pflichtverletzung voraus. Zulässig ist eine Abmahnung nur, wenn Sie eine konkrete Pflicht im Zusammenhang mit der Krankmeldung verletzt haben, etwa die Anzeigepflicht oder die Nachweispflicht nach § 5 EFZG.
Erklärung
Die Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf ein konkretes Fehlverhalten hinzuweisen und zur Unterlassung aufzufordern. Krankheit selbst lässt sich nicht abstellen – deshalb ist sie nicht abmahnfähig. Bei häufigen Kurzerkrankungen oder Langzeitkrankheit kann der Arbeitgeber stattdessen eine personenbedingte Kündigung prüfen, die aber einer eigenen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt und keine vorherige Abmahnung erfordert. Eine Abmahnung ist nur dann berechtigt, wenn Sie Ihre Krankmeldungspflichten verletzt haben – etwa die AU-Bescheinigung zu spät eingereicht oder den Arbeitgeber nicht unverzüglich informiert haben. Ob eine Abmahnung formale Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie in jedem Fall prüfen.
Was Arbeitnehmer tun können
- Prüfen Sie den konkreten Vorwurf: Richtet sich die Abmahnung gegen die Krankheit selbst oder gegen eine Pflichtverletzung bei der Krankmeldung? Nur Letzteres wäre potenziell berechtigt.
- Verlangen Sie die Entfernung aus der Personalakte, wenn die Abmahnung nur auf die Erkrankung abstellt – schriftlich, mit Fristsetzung von zwei Wochen.
- Dokumentieren Sie Ihre ordnungsgemäßen Krankmeldungen (Zeitstempel der Mitteilung, AU-Bescheinigungen) als Gegenbeleg.
- Verfassen Sie eine sachliche Gegendarstellung für die Personalakte, wenn der Arbeitgeber die Entfernung verweigert.
Fazit
Eine Abmahnung, die ausschließlich auf häufige Krankheitstage abstellt, hat vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand – sie kann aber als Signal dienen, dass der Arbeitgeber über eine personenbedingte Kündigung nachdenkt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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