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Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Abmahnung erhalten – was soll ich jetzt tun?

Kurzantwort

Unterschreiben Sie nichts und reagieren Sie nicht impulsiv. Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist noch keine Kündigung, aber sie legt den Grundstein dafür – denn nach einer wirksamen Abmahnung kann bei erneutem Fehlverhalten eine verhaltensbedingte Kündigung folgen. Entscheidend ist, ob die Vorwürfe stimmen und ob die Abmahnung formal korrekt ist.

Erklärung

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung erfüllt drei Funktionen: Sie benennt ein konkretes Fehlverhalten, fordert zur Unterlassung auf und warnt vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Wiederholungsfall. Fehlt eine dieser Komponenten, ist die Abmahnung formal unwirksam. Arbeitgeber machen hier regelmäßig Fehler – etwa indem sie nur pauschale Vorwürfe formulieren, ohne Datum, Uhrzeit und konkretes Verhalten zu benennen. Selbst eine formell fehlerhafte Abmahnung bleibt allerdings in der Personalakte, solange der Arbeitnehmer nicht aktiv dagegen vorgeht.

Besonders heikel wird es, wenn der Arbeitgeber nach der Abmahnung ein ähnliches Verhalten feststellt: Dann kann er unter Umständen ohne weitere Vorwarnung verhaltensbedingt kündigen. Die Abmahnung einfach zu ignorieren ist daher keine Option. Bietet der Arbeitgeber nach einem einmaligen Fehler einen Aufhebungsvertrag an, ist eine sorgfältige Abwägung zwischen Akzeptanz und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geboten.

Was Arbeitnehmer tun können

Nehmen Sie sich zunächst Zeit. Unterschreiben Sie keine Empfangsbestätigung, die gleichzeitig ein Eingeständnis enthält – den Erhalt können Sie separat quittieren, ohne den Inhalt anzuerkennen. Prüfen Sie anschließend, ob das gerügte Verhalten mit Datum und Uhrzeit konkret beschrieben ist; fehlt diese Angabe, ist die Abmahnung angreifbar. Halten Sie Ihre eigene Darstellung des Sachverhalts schriftlich fest, solange die Erinnerung noch frisch ist. Stimmt der Vorwurf nicht, haben Sie das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen und deren Aufnahme in die Personalakte zu verlangen. Bei gravierenden oder wiederholten Fällen kann es sinnvoll sein, sich gezielt gegen die ungerechtfertigte Abmahnung zu wehren und die Entfernung aus der Personalakte gerichtlich durchzusetzen – systematische unbegründete Abmahnungen können auch Mobbing am Arbeitsplatz darstellen.

Fazit

Eine Abmahnung ist kein Grund zur Panik, aber auch kein Dokument, das man stillschweigend ablegen sollte. Wer den Vorwurf prüft, sachlich reagiert und seine Rechte kennt, nimmt der Abmahnung ihre Wirkung als Kündigungsvorbereitung.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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