Nach der Kündigung – Arbeitszeugnis, ALG, nächste Schritte

Nach einer Kündigung laufen mehrere Fristen gleichzeitig: Die Meldung als arbeitssuchend muss spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung erfolgen, die Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit. Parallel sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis einfordern und prüfen – Arbeitgeber verwenden eine eigene Notensprache mit Geheimcodes.

Bei einer Freistellung ist zu klären, ob sie widerruflich oder unwiderruflich ist – das hat Auswirkungen auf Resturlaub und Nebentätigkeiten. Offener Resturlaub muss entweder genommen oder finanziell abgegolten werden.

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