Nach der Kündigung – Arbeitszeugnis, ALG, nächste Schritte
Nach einer Kündigung laufen mehrere Fristen gleichzeitig: Die Meldung als arbeitssuchend muss spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung erfolgen, die Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit. Parallel sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis einfordern und prüfen – Arbeitgeber verwenden eine eigene Notensprache mit Geheimcodes.
Bei einer Freistellung ist zu klären, ob sie widerruflich oder unwiderruflich ist – das hat Auswirkungen auf Resturlaub und Nebentätigkeiten. Offener Resturlaub muss entweder genommen oder finanziell abgegolten werden.
Arbeitszeugnis
Die Kündigung ist raus – möchten Sie die nächsten Schritte planen?
ArbeitsKlar hilft Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und zeigt, welche Schritte jetzt wichtig sind.
Situation analysierenArbeitslosigkeit, Freistellung und Übergang
- Arbeitslos melden nach Kündigung – Fristen und Ablauf
- Arbeitslosengeld beantragen – Schritt für Schritt
- Freistellung nach Kündigung – muss ich noch arbeiten?
- Resturlaub nach Kündigung – was steht mir zu?
- Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht – wann zahlt sie?
- Betriebsübergang – welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?
