Fragen

Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Betriebsübergang – welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Kurzantwort

Ihr Arbeitsverhältnis geht bei einem Betriebsübergang automatisch auf den neuen Inhaber über – mit allen Rechten und Pflichten (§ 613a BGB). Eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Sie können dem Übergang innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Information schriftlich widersprechen, bleiben dann aber beim alten Arbeitgeber – mit dem Risiko einer betriebsbedingten Kündigung.

Erklärung

Der Arbeitgeber muss Sie vor dem Übergang schriftlich über den Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie geplante Maßnahmen informieren (§ 613a Abs. 5 BGB). Erst mit dieser vollständigen Information beginnt die einmonatige Widerspruchsfrist. Fehlt die Information oder ist sie unvollständig, läuft die Frist nicht an. Nach dem Übergang haftet der neue Inhaber für alle bestehenden Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der alte Arbeitgeber haftet für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind, noch ein Jahr lang als Gesamtschuldner. Der besondere Kündigungsschutz – etwa für Schwangere oder Schwerbehinderte – bleibt nach dem Übergang vollständig erhalten.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Prüfen Sie das Informationsschreiben des Arbeitgebers auf Vollständigkeit – fehlen Angaben zu Grund, Zeitpunkt oder geplanten Maßnahmen, beginnt Ihre Widerspruchsfrist nicht zu laufen.
  • Wägen Sie einen Widerspruch sorgfältig ab: Sie bleiben beim alten Arbeitgeber, riskieren aber eine betriebsbedingte Kündigung, wenn dort kein Arbeitsplatz mehr vorhanden ist.
  • Vergleichen Sie Ihre bisherigen Arbeitsbedingungen mit den Konditionen des neuen Inhabers – verschlechterte Bedingungen darf dieser frühestens ein Jahr nach dem Übergang einseitig ändern.

Fazit

Wer die Informationspflichten des Arbeitgebers kennt, kann einen übereilten Widerspruch vermeiden – und behält nach dem Übergang die volle Kontrolle über seine Rechte.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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