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Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Arbeitslosengeld beantragen – Schritt für Schritt

Kurzantwort

Den ALG-I-Antrag stellen Sie online über arbeitsagentur.de oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist die vorherige Arbeitssuchendmeldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung sowie die persönliche Arbeitslosmeldung am ersten Tag ohne Beschäftigung. Die Höhe beträgt ca. 60 % (mit Kind: 67 %) des letzten Nettogehalts; die Anspruchsdauer richtet sich nach Alter und Beschäftigungsdauer.

Erklärung

Arbeitssuchend melden und arbeitslos melden sind zwei getrennte Vorgänge mit unterschiedlichen Fristen. Die Arbeitssuchendmeldung erfolgt sofort nach Kenntnis der Kündigung – versäumen Sie die Drei-Tages-Frist, droht eine Sperrwoche beim Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosmeldung muss am ersten Tag ohne Beschäftigung erfolgen – persönlich oder elektronisch über das Online-Portal der Agentur für Arbeit (§ 141 SGB III); ohne diese Meldung wird kein ALG I ausgezahlt. Der Antrag selbst lässt sich bereits vorher online ausfüllen und einreichen. Für den Anspruch müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (§ 142 SGB III). Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Sie prüfen, ob eine Sperrzeit droht – diese verkürzt den Bezug um bis zu ein Viertel. Auch eine Abfindung kann den Beginn des Arbeitslosengelds verschieben, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung online oder telefonisch (0800 4 5555 00) arbeitssuchend.
  • Melden Sie sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos – persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder elektronisch über arbeitsagentur.de. Halten Sie Personalausweis, Kündigungsschreiben und eine Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers bereit.
  • Füllen Sie den ALG-I-Antrag vorab online aus – das beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet Rückfragen.
  • Prüfen Sie Ihren Anspruch: 12 Monate Beschäftigung ergeben 6 Monate Bezugsdauer; ab 50 Jahren und längerer Versicherungsdauer steigt der Anspruch auf bis zu 24 Monate.
  • Fordern Sie die Arbeitsbescheinigung frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber an – ohne dieses Formular verzögert sich die Bearbeitung.

Fazit

Je früher der Antrag vollständig vorliegt, desto schneller beginnt die Auszahlung – rückwirkende Zahlungen sind nur eingeschränkt möglich, und jeder versäumte Tag kostet bares Geld.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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