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Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Arbeitszeugnis: Noten und Formulierungen richtig deuten

Kurzantwort

Arbeitszeugnisse verwenden eine standardisierte Notensprache von „sehr gut“ (Note 1) bis „mangelhaft“ (Note 6). Die entscheidende Formulierung betrifft die Leistungsbeurteilung: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht einer 1, während „zu unserer Zufriedenheit“ nur eine 4 bedeutet. Auch Auslassungen – etwa eine fehlende Schlussformel – sind ein negatives Signal.

Erklärung

Arbeitgeber sind nach § 109 GewO verpflichtet, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Um dennoch differenziert zu bewerten, hat sich eine kodierte Sprache etabliert. Die Leistungsskala folgt einem klaren Muster: Superlative und Temporaladverbien wie „stets“ und „vollsten“ heben die Note, deren Fehlen senkt sie. Note 1: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“; Note 2: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“; Note 3: „zu unserer vollen Zufriedenheit“; Note 4: „zu unserer Zufriedenheit“; Note 5: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“. Bei der Verhaltensbeurteilung zählt die Reihenfolge der Erwähnten: Vorgesetzte vor Kollegen ist Standard – fehlen Vorgesetzte, deutet das auf Konflikte hin. Die Zeugnissprache im Detail zu prüfen lohnt sich besonders bei der Schlussformel: Bedauern, Dank und Zukunftswünsche sind bei guten Zeugnissen üblich – fehlt die Schlussformel vollständig, ist das ein bewusst negatives Signal.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Ordnen Sie Ihre Leistungsbeurteilung in die Notenskala ein: Enthält der Satz „stets“ und „vollsten/vollen“, liegen Sie bei Note 1–2; fehlt „stets“, fällt die Note auf 3 oder schlechter.
  • Prüfen Sie die Verhaltensbeurteilung auf die Nennung von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden – eine unvollständige Aufzählung gilt als versteckter Hinweis.
  • Achten Sie auf die Schlussformel: Fehlen Dank, Bedauern oder Zukunftswünsche, kann das bei Bewerbungen negativ auffallen.
  • Fordern Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt schriftlich eine Korrektur, wenn die Note nicht Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht – danach wird es deutlich schwieriger, ein schlechtes Zeugnis anzufechten.

Fazit

Wer die Zeugnisnoten nicht entschlüsselt, unterschätzt möglicherweise den Schaden, den ein mittelmäßiges Zeugnis bei künftigen Bewerbungen anrichtet.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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