Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – wie lange zahlt der Arbeitgeber?
Kurzantwort
Der Arbeitgeber zahlt nach § 3 EFZG bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) das volle Gehalt weiter. Voraussetzung ist eine mindestens vierwöchige ununterbrochene Beschäftigung. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe von etwa 70 % des Bruttogehalts (maximal 90 % netto). Bei derselben Krankheit beginnt der Sechs-Wochen-Anspruch nur dann erneut, wenn seit der letzten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate vergangen sind oder seit Beginn der Ersterkrankung zwölf Monate.
Erklärung
Die Wartezeit von vier Wochen (§ 3 Abs. 3 EFZG) bedeutet, dass Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben – sie erhalten in dieser Zeit nur Krankengeld von der Krankenkasse. Für die Wiederholung derselben Krankheit regelt § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG: Ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum entsteht erst, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Erkrankung mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind. Bei verschiedenen Krankheiten läuft der Anspruch für jede Erkrankung gesondert. Wer seine Krankmeldepflichten verletzt, riskiert den Verlust der Fortzahlung für den betroffenen Zeitraum. Verweigert der Arbeitgeber die Fortzahlung trotz ordnungsgemäßer Krankmeldung, gelten die Grundsätze bei ausstehendem Gehalt.
Was Arbeitnehmer tun können
- Melden Sie sich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber und reichen Sie die AU-Bescheinigung fristgerecht ein – ein Verstoß kann eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung nach sich ziehen.
- Beantragen Sie Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, sobald die sechs Wochen auslaufen. Die Kasse zahlt für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
- Dokumentieren Sie bei wiederkehrenden Erkrankungen, ob die Sechs-Monats- oder Zwölf-Monats-Schwelle erfüllt ist – nur dann haben Sie erneut Anspruch auf volle Lohnfortzahlung.
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Manche Tarifverträge gewähren längere Entgeltfortzahlung oder Zuschüsse zum Krankengeld.
Fazit
Sechs Wochen volles Gehalt, danach Krankengeld mit deutlich weniger – wer die Fristen für den erneuten Anspruch bei derselben Krankheit kennt, kann rechtzeitig planen und finanzielle Lücken vermeiden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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