Fragen

Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Kurzantwort

Nur wenn eine Rechtsgrundlage besteht – etwa im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Ohne eine solche Regelung kann der Arbeitgeber Überstunden grundsätzlich nicht einseitig anordnen. Eine Ausnahme gilt in betrieblichen Notfällen, die das Unternehmen in seiner Existenz gefährden.

Erklärung

Die Anordnung von Überstunden greift in die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ein und ist daher nur mit Rechtsgrundlage zulässig. Auch mit Rechtsgrundlage gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten und nur ausnahmsweise auf zehn Stunden verlängert werden (§ 3 ArbZG), wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden erfolgt. In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser bei der Anordnung von Überstunden ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG – ohne seine Zustimmung ist die Anordnung unwirksam. Ähnlich wie beim Anspruch auf Homeoffice fehlt auch bei Überstunden eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung – beide Themen hängen von vertraglicher Vereinbarung ab. Geleistete Überstunden müssen vergütet werden, sofern der Vertrag keine wirksame Pauschalabgeltungsklausel enthält. Werden Überstunden nicht vergütet, können Arbeitnehmer die Zahlung einfordern.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und geltende Betriebsvereinbarungen auf Überstundenregelungen – fehlt jede Rechtsgrundlage, dürfen Sie die Mehrarbeit ablehnen.
  • Dokumentieren Sie jede geleistete Überstunde mit Beginn, Ende und Anlass – im Streitfall tragen Sie die Beweislast für die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit.
  • Besteht ein Betriebsrat, informieren Sie sich, ob er der Überstundenanordnung zugestimmt hat – ohne seine Mitbestimmung ist die Anordnung rechtswidrig.
  • Achten Sie darauf, dass die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden – dauerhaft mehr als zehn Stunden täglich ohne Ausgleich sind unzulässig.

Fazit

Ohne vertragliche oder kollektivrechtliche Grundlage besteht keine Pflicht zur Mehrarbeit – und selbst mit Rechtsgrundlage setzen das Arbeitszeitgesetz und die Mitbestimmung des Betriebsrats klare Grenzen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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