Fragen

Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Überstunden nicht bezahlt – was kann ich tun?

Kurzantwort

Ja, Sie können ausstehende Überstundenvergütung einfordern. Voraussetzung ist, dass Sie die geleisteten Stunden nachweisen können – idealerweise durch eigene Aufzeichnungen mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit. Prüfen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag: Enthält er eine Pauschalabgeltungsklausel oder eine Ausschlussfrist, kann das Ihren Anspruch einschränken oder zeitlich begrenzen.

Erklärung

Arbeitnehmer tragen im Streitfall die volle Beweislast für geleistete Überstunden. Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass jede einzelne Stunde mit Beginn, Ende und Anordnung des Arbeitgebers oder zumindest Duldung belegt wird. Ohne eigene Aufzeichnungen stehen die Chancen vor dem Arbeitsgericht schlecht. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von drei bis sechs Monaten: Wer die Vergütung nicht innerhalb dieser Frist schriftlich einfordert, verliert seinen Anspruch – selbst wenn die Stunden tatsächlich geleistet wurden. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Jahresende (§ 195 BGB). Bleibt neben den Überstunden auch das reguläre Gehalt aus, können Sie Ihren Gehaltsanspruch durchsetzen. Eine pauschale Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn sie transparent und klar begrenzt ist – intransparente Klauseln sind nach § 307 BGB unwirksam.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Beginnen Sie sofort mit einer eigenen Zeiterfassung: Notieren Sie täglich Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenzeiten und die Art der Tätigkeit – handschriftlich oder digital, aber lückenlos.
  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Pauschalabgeltungsklauseln und Ausschlussfristen; intransparente Klauseln sind häufig unwirksam und können angefochten werden.
  • Fordern Sie die Überstundenvergütung schriftlich beim Arbeitgeber ein und setzen Sie eine konkrete Zahlungsfrist – dieser Schritt wahrt gleichzeitig eine mögliche Ausschlussfrist.
  • Zahlt der Arbeitgeber nicht, können Sie beim Arbeitsgericht eine Zahlungsklage einreichen; in erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang.

Fazit

Überstundenansprüche verfallen schneller als viele Arbeitnehmer vermuten – wer nicht zeitnah dokumentiert und einfordert, verliert oft mehr Geld als nötig.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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