Fragen

Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Kurzantwort

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Ob Sie von zu Hause arbeiten dürfen, richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Absprache mit dem Arbeitgeber. Dieser muss Ihren Wunsch nach mobiler Arbeit allerdings erörtern und eine Ablehnung sachlich begründen.

Erklärung

Das Bundesarbeitsministerium hat bislang keinen gesetzlichen Homeoffice-Anspruch durchgesetzt. Es existiert lediglich eine Erörterungspflicht: Der Arbeitgeber muss einen Wunsch nach mobiler Arbeit mit dem Arbeitnehmer besprechen und bei Ablehnung die betrieblichen Gründe darlegen. Ein vertragliches Recht auf Homeoffice kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Hat der Arbeitgeber Homeoffice einmal gewährt, kann er es nicht ohne Weiteres widerrufen – es sei denn, er hat sich einen Widerrufsvorbehalt vorbehalten oder betriebliche Gründe rechtfertigen eine Änderung der Arbeitsbedingungen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt: Arbeitet die gesamte Abteilung im Homeoffice, darf der Arbeitgeber einzelne Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund davon ausnehmen.

Was Arbeitnehmer tun können

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und geltende Betriebsvereinbarungen auf Regelungen zu mobiler Arbeit oder Homeoffice – eine vertragliche Vereinbarung gibt Ihnen eine belastbare Rechtsposition.
  • Stellen Sie Ihren Homeoffice-Wunsch schriftlich und fordern Sie eine begründete Antwort – die Erörterungspflicht verpflichtet den Arbeitgeber, sich sachlich mit Ihrem Anliegen auseinanderzusetzen.
  • Hat der Arbeitgeber Homeoffice gewährt und will es widerrufen, prüfen Sie, ob ein Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde und ob betriebliche Gründe den Widerruf tatsächlich rechtfertigen.
  • Vergleichen Sie Ihre Situation mit der Ihrer Kollegen: Werden andere Beschäftigte in vergleichbarer Position bessergestellt, kann ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen.

Fazit

Ohne vertragliche Grundlage bleibt Homeoffice eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers – wer es langfristig absichern will, sollte eine schriftliche Vereinbarung anstreben.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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