Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026
Befristeter Arbeitsvertrag – welche Rechte habe ich?
Kurzantwort
Die Befristung eines Arbeitsvertrags muss schriftlich vereinbart sein – fehlt die Schriftform, gilt das Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 4 TzBfG als unbefristet. Bei einer sachgrundlosen Befristung sind maximal zwei Jahre Laufzeit mit höchstens drei Verlängerungen zulässig. Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung nach § 15 Abs. 3 TzBfG nur möglich, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht.
Erklärung
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz unterscheidet zwei Formen: die sachgrundlose Befristung und die Befristung mit Sachgrund. Sachgrundlose Verträge dürfen beim selben Arbeitgeber insgesamt zwei Jahre nicht überschreiten und höchstens dreimal verlängert werden. Eine Befristung mit Sachgrund – etwa für Projektarbeit oder Krankheitsvertretung – kennt keine gesetzliche Höchstdauer, erfordert aber einen konkreten Anlass nach § 14 Abs. 1 TzBfG.
Arbeiten Sie nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers weiter, entsteht nach § 15 Abs. 6 TzBfG automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wiederholte sachgrundlose Befristungen können als unzulässige Kettenbefristung gewertet werden. Spätestens nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer greift zudem der allgemeine Kündigungsschutz. Für Beschäftigte im Minijob gelten dieselben Befristungsregeln.
Was Arbeitnehmer tun können
Lassen Sie sich Ihren vollständigen Arbeitsvertrag aushändigen und prüfen Sie, ob die Befristung schriftlich vereinbart wurde. Sprechen Sie den Arbeitgeber frühzeitig auf eine Entfristung an, wenn das Vertragsende naht. Arbeiten Sie nach Ablauf der Befristung einfach weiter, widersprechen Sie keinesfalls schriftlich – Ihre Weiterbeschäftigung ist in diesem Fall Ihr stärkstes Argument. Dokumentieren Sie die Vertragsdaten aller bisherigen Befristungen und Verlängerungen, falls die Rechtmäßigkeit einer erneuten Befristung geprüft werden muss.
Fazit
Befristete Arbeitsverträge bieten weniger Sicherheit als unbefristete – doch das Gesetz schützt vor Missbrauch, und wer die Regeln kennt, kann Fehler des Arbeitgebers gezielt zu seinem Vorteil nutzen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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