Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026
Kündigungsschutzklage: Kosten und Nutzen abwägen
Kurzantwort
In erster Instanz am Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang. Die Gerichtskosten sind gering und entfallen bei einem Vergleich komplett. Da über 60 % aller Klageverfahren mit einem Vergleich enden, ist die Klage in vielen Fällen vor allem ein Verhandlungsinstrument für eine Abfindung.
Erklärung
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Die 1,3-Verfahrensgebühr plus 1,2-Terminsgebühr ergeben bei 4.000 € Bruttogehalt beispielsweise rund 2.500 € netto an Anwaltskosten.
Wer eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht hat, zahlt in der Regel nur die Selbstbeteiligung. Ohne Versicherung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn Einkommen und Vermögen unter den Freibeträgen liegen. Der wirtschaftliche Nutzen einer Klage liegt selten in der Weiterbeschäftigung – die meisten Arbeitnehmer verhandeln über die Klage eine Abfindung, die deutlich über dem liegt, was der Arbeitgeber freiwillig anbietet.
Was Arbeitnehmer tun können
- Die Anwaltskosten vorab berechnen lassen – viele Arbeitsrechtler bieten eine Erstberatung für maximal 249,90 € netto an.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Besteht Deckung, und liegt die Wartezeit (üblich: drei Monate) bereits hinter dem Versicherungsbeginn?
- Prozesskostenhilfe beantragen, falls kein Rechtsschutz vorhanden und das Einkommen gering ist.
- Die Klage als Verhandlungshebel nutzen – der Arbeitgeber hat ein finanzielles Interesse an einem schnellen Vergleich und bietet häufig mehr als die ursprüngliche Abfindung.
Fazit
Die eigenen Anwaltskosten sind der Preis des Verfahrens, aber die realisierte Abfindungserhöhung übersteigt diesen Betrag in den meisten Fällen deutlich – wer die Drei-Wochen-Frist ungenutzt verstreichen lässt, verliert diesen Hebel unwiderruflich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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