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Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026

Ist eine mündliche Kündigung wirksam?

Kurzantwort

Eine mündliche Kündigung ist nach § 623 BGB nichtig und damit von Anfang an unwirksam. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis mündlich beenden – dasselbe gilt für Kündigungen per E-Mail, WhatsApp oder Fax. Arbeitnehmer müssen nichts unternehmen, um die Unwirksamkeit geltend zu machen.

Erklärung

§ 623 BGB verlangt für jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform: ein eigenhändig unterschriebenes Originaldokument auf Papier. Alle anderen Formen – mündlich, telefonisch oder per E-Mail und WhatsApp – sind kraft Gesetzes nichtig. Das bedeutet nicht „anfechtbar“, sondern rechtlich so, als wäre die Kündigung nie ausgesprochen worden.

Arbeitnehmer müssen eine mündliche Kündigung also weder anfechten noch dagegen klagen. Das Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort. Auch eine Kündigung durch eine Person ohne Vollmacht ist angreifbar – hier gelten allerdings andere Fristen als bei einem Schriftformverstoß. Allerdings folgt auf einen mündlichen Rauswurf häufig ein schriftliches Kündigungsschreiben. Erst mit dessen Zugang beginnt die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 KSchG.

Was Arbeitnehmer tun können

Den Vorfall sollten Betroffene sofort schriftlich festhalten – mit Datum, Uhrzeit, Ort und den genauen Worten des Arbeitgebers. Falls Zeugen anwesend waren, deren Namen notieren. Am nächsten Arbeitstag den Arbeitsplatz ganz normal aufsuchen, da das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht.

Sobald ein schriftliches Kündigungsschreiben zugestellt wird, ändern sich die Vorzeichen grundlegend. Dann laufen Fristen, und die nächsten Schritte nach Erhalt der Kündigung entscheiden über den weiteren Verlauf. Die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Zugang des Schreibens – nicht mit dem mündlichen Ausspruch.

Fazit

Die Schriftform schützt Arbeitnehmer vor übereilten Entscheidungen im Affekt – aber nur, wer nach der mündlichen Kündigung aufmerksam bleibt, verpasst nicht die Fristen, wenn der Brief tatsächlich kommt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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