Redaktion ArbeitsKlar · Geprüft am 25. Juni 2026
Kündigung in der Probezeit – welche Rechte habe ich?
Kurzantwort
Auch in der Probezeit gelten Schutzrechte – allerdings mit Einschränkungen. Die Kündigungsfrist beträgt nach § 622 Abs. 3 BGB nur zwei Wochen, und das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Beschäftigung. Trotzdem sind diskriminierende Kündigungen, Verstöße gegen den Mutterschutz nach § 17 MuSchG und Vergeltung für Gewerkschaftstätigkeit unzulässig – und jede Kündigung muss die Schriftform nach § 623 BGB einhalten.
Erklärung
Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen – ohne dass der Arbeitgeber einen Grund angeben muss. Das liegt daran, dass der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 1 KSchG erst greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Ob das Kündigungsschutzgesetz für Sie gilt, hängt also maßgeblich davon ab, wie lange Sie bereits beschäftigt sind.
Dennoch existieren Grenzen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung wegen Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung. § 17 MuSchG verbietet die Kündigung während der Schwangerschaft. Und Kündigungen, die eine Betriebsrats- oder Gewerkschaftstätigkeit bestrafen sollen, sind ebenfalls nichtig.
Was Arbeitnehmer tun können
Prüfen Sie als Erstes Ihren Arbeitsvertrag: Wurde eine Probezeit wirksam vereinbart, und wie lang ist sie? Liegt der Beschäftigungsbeginn bereits mehr als sechs Monate zurück, greift der volle Kündigungsschutz – unabhängig davon, was im Vertrag steht. Kontrollieren Sie außerdem, ob das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben und Ihnen rechtzeitig zugegangen ist. Besteht ein Verdacht auf Diskriminierung oder liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor, lohnt es sich, die Sofortmaßnahmen nach der Kündigung zeitnah einzuleiten. Für eine Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen ab Zugang des Schreibens.
Fazit
Wer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung nicht handelt, verliert die Möglichkeit, sich gegen eine rechtswidrige Entlassung zu wehren – auch wenn die Probezeit-Kündigung offensichtlich unzulässig war.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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