Redaktion MietKlar · Geprüft am 12. März 2026
Nachzahlung trotz gleicher Vorauszahlungen?
Kurzantwort
Wenn die monatlichen Vorauszahlungen seit Jahren unverändert sind, die tatsächlichen Nebenkosten aber gestiegen sind, wächst die Lücke zwischen Abschlag und realen Kosten jedes Jahr. Die Nachzahlung am Jahresende gleicht genau diese Differenz aus. Häufigste Ursachen sind gestiegene Energiepreise, höhere kommunale Gebühren und teurere Dienstleisterverträge.
Erklärung
Monatliche Nebenkostenabschläge basieren auf den Kosten des Vorjahres oder auf einer Schätzung bei Mietbeginn. Steigen die Kosten – etwa durch höhere Gas- und Wasserpreise oder angehobene Grundsteuer – bleibt der Abschlag zunächst gleich, weil eine Anpassung erst nach der nächsten Abrechnung erfolgt. Über zwölf Monate kann sich so eine erhebliche Differenz aufbauen. Beispiel: Betragen die tatsächlichen Nebenkosten 200 Euro pro Monat, der Abschlag aber nur 170 Euro, entsteht eine Nachzahlung von 360 Euro am Jahresende. Das ist kein Fehler in der Abrechnung, sondern die logische Folge nicht angepasster Vorauszahlungen. Mehr dazu unter Hohe Nachzahlung trotz korrekter Abrechnung – was tun?.
Was Mieter tun können
- Kostenentwicklung prüfen: Welche Positionen sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und um wie viel? Sind die Erhöhungen durch bekannte Preisänderungen erklärbar?
- Abschlag anpassen lassen: Nach einer Nachzahlung den Vermieter bitten, den monatlichen Abschlag für das laufende Jahr zu erhöhen. Mieter haben nach § 560 Abs. 4 BGB auch selbst das Recht, eine Anpassung zu verlangen.
- Vorauszahlungen nachrechnen: Wurden alle zwölf Monatsabschläge korrekt in der Abrechnung berücksichtigt? Fehlt ein Monat, erhöht sich die Nachzahlung entsprechend.
- Abrechnung trotzdem prüfen: Auch wenn die Nachzahlung durch gestiegene Kosten erklärbar ist, sollte geprüft werden, ob alle Positionen umlagefähig sind und die Verteilerschlüssel korrekt angewendet wurden.
Fazit
Gleiche Vorauszahlungen bei steigenden Kosten führen zwangsläufig zu einer Nachzahlung. Eine regelmäßige Anpassung des Abschlags nach jeder Abrechnung verhindert böse Überraschungen am Jahresende.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
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