Nebenkostenvorauszahlung – wie funktioniert sie?
Kurzantwort
Die Vorauszahlung ist ein monatlicher Abschlag auf die später abgerechneten Betriebskosten, keine endgültige Jahrespauschale. Nach jeder Abrechnung kann jede Vertragspartei eine Anpassung auf eine angemessene Höhe verlangen (§ 560 Abs. 4 BGB). Eine Erhöhung braucht eine plausible Erklärung und darf nicht willkürlich sein.
Wie funktioniert die Vorauszahlung?
Mieter zahlen monatlich einen geschätzten Betrag. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums werden die tatsächlichen Kosten gegenübergestellt:
- Ist die Vorauszahlung zu niedrig, entsteht eine Nachzahlung.
- Ist sie zu hoch, ergibt sich ein Guthaben.
Die Vorauszahlung ist also keine Pauschale, sondern ein Abschlag auf reale Jahreskosten. Ob die Jahresabrechnung stimmig ist, sollten Sie ohnehin prüfen – dazu Nebenkostenabrechnung prüfen lassen – wie geht das?.
Wann darf angepasst werden?
Nach § 560 Abs. 4 BGB kann nach einer Abrechnung jede Vertragspartei eine Anpassung auf eine angemessene Höhe verlangen. Eine Erhöhung ohne nachvollziehbare Grundlage ist dagegen regelmäßig nicht zulässig.
Typisches Praxisbeispiel
Ein Mieter zahlt seit mehreren Jahren denselben Abschlag. Durch gestiegene Energie- und Gebührenkosten entsteht eine hohe Nachzahlung. Die Abrechnung kann dennoch korrekt sein, wenn die tatsächlichen Kosten gestiegen sind. Was Saldo, Guthaben und Nachzahlung in der Abrechnung bedeuten, erklärt Was bedeutet der Abrechnungssaldo in der Nebenkostenabrechnung?.
Typische Fehler
- Vorauszahlungen werden trotz dauerhafter Nachzahlungen nicht angepasst.
- Trotz regelmäßiger Guthaben wird keine Absenkung verlangt.
- Erhöhungen werden ohne Abrechnung oder ohne sachlichen Bezug begründet.
Was Mieter tun können
- Nach jeder Abrechnung prüfen, ob der Abschlag noch passt.
- Bei wiederholten Guthaben eine Senkung schriftlich verlangen.
- Bei hohen Nachzahlungen eine realistische Anpassung vereinbaren, um Belastung zu verteilen.
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB, § 560 Abs 4 BGB
Häufige Frage
Darf der Vermieter die Vorauszahlung erhöhen?
Nach einer Abrechnung ja, wenn die Anpassung angemessen ist. Ohne Abrechnung oder Anlass in der Regel nicht.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Sie möchten wissen, ob die Nebenkosten in Ihrer Abrechnung korrekt verteilt wurden?
MietKlar analysiert Ihre Nebenkostenabrechnung und zeigt verständlich, wo sich eine genauere Prüfung lohnen kann.
Analyse starten