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Nebenkostenabrechnung prüfen lassen – wie geht das?

Kurzantwort

Mieter dürfen Abrechnung und Schlüssel gegen den Mietvertrag prüfen und fehlende Belege einfordern. Prüfen Sie Umlagefähigkeit und Rechenwege der Positionen. Die Einwendungsfrist beträgt zwölf Monate nach Erhalt; danach erlischt die Beanstandungsmöglichkeit in der Regel.

Erklärung

Jeder Mieter hat das Recht, seine Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Die Einwendungsfrist beträgt in der Regel zwölf Monate ab Erhalt. Für eine erste Einschätzung reicht eine eigene Nachrechnung: Stimmt der angewendete Verteilerschlüssel mit dem Mietvertrag überein? Sind alle Positionen grundsätzlich umlagefähig? Entspricht der verbrauchsabhängige Anteil der Heizkosten dem gesetzlichen Rahmen von 50–70 %? Für eine tiefergehende Prüfung besteht das Recht auf Belegeinsicht.

Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nebenkostenabrechnung prüfen: Anleitung Schritt für Schritt. Themensammlung mit weiteren Artikeln: Nebenkostenabrechnung prüfen – Übersicht.

Rechtsgrundlage

§ 556 Abs. 3 BGB

Typisches Praxisbeispiel

Ein Mieter erhält eine Nachzahlungsforderung über 600 €. Beim Vergleich mit dem Mietvertrag stellt er fest, dass ein Posten für „Hausverwaltungsgebühr” enthalten ist – eindeutig nicht umlagefähig. Mit einem schriftlichen Einwand und Verweis auf § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV lässt sich dieser Betrag berechtigt beanstanden.

Typische Fehler

Die Einwendungsfrist wird versäumt. Belegeinsicht wird nicht beantragt, obwohl Unklarheiten bestehen.

Was Mieter tun können

Einwände immer schriftlich und fristgerecht erheben – mit konkreter Benennung der beanstandeten Position und kurzem Hinweis auf den Grund. Belegeinsicht beantragen und eine angemessene Frist von zwei bis vier Wochen setzen. Bei komplexen Fällen ist der Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht die richtige Anlaufstelle.

Häufige Frage

Was passiert bei verpasster Einwendungsfrist?

Einwendungen sind dann meist ausgeschlossen. Die Abrechnung sollte daher früh geprüft werden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

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