Fehler in der Nebenkostenabrechnung erkennen – worauf achten?
Kurzantwort
Bestimmte Begriffe in der Abrechnung sind klare Warnsignale. Auch strukturelle Auffälligkeiten geben Hinweise auf Fehler.
Erklärung
Fehler in Nebenkostenabrechnungen sind häufig, aber nicht immer leicht zu erkennen. Direkte Warnsignale sind Begriffe wie: „Verwaltungskosten”, „Hausverwaltungsgebühr”, „Objektbetreuung” – nicht umlagefähig. „Instandhaltung”, „Reparatur” – nicht umlagefähig. „Kontoführungsgebühr”, „Bankgebühren” – nicht umlagefähig. „Sonstige Kosten” ohne weitere Erläuterung – muss aufgeschlüsselt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 BetrKV, § 2 BetrKV.
Typisches Praxisbeispiel
Unter „sonstige Kosten” erscheint ein Betrag von 240 €. Ohne Erläuterung ist unklar, wofür er anfällt. Eine Aufschlüsselung ist berechtigt einzufordern – und enthüllt häufig nicht umlagefähige Posten wie Bankgebühren oder Verwaltungskosten.
Typische Fehler
Nicht umlagefähige Posten werden unter Sammelbegriffen versteckt. Neue Positionen erscheinen ohne Erklärung erstmals in der Abrechnung.
Was Mieter tun können
Jeden unbekannten oder unklaren Posten hinterfragen. Belegeinsicht beantragen – sie zwingt den Vermieter, jeden Posten mit einer tatsächlichen Rechnung zu belegen.
Häufige Frage
Was tun, wenn ein Posten in der Abrechnung nicht erklärt wird?
Schriftlich Aufschlüsselung und Belegeinsicht verlangen. Bleibt die Erklärung aus, ist das ein Anhaltspunkt für eine Beanstandung.
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